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Müllgebühren steigen nicht ganz so massiv wie geplant

Die Müllgebühren steigen – aber nicht so hoch wie angekündigt. Archivfoto: Holm Wolschendorf
Die Müllgebühren steigen – aber nicht so hoch wie angekündigt. Foto: Holm Wolschendorf
Der Kreistag wird erst am 15. Januar über die künftigen Müllgebühren entscheiden. Die dann – leicht verspätet, aber noch rechtzeitig – beschlossene Erhöhung wird zudem etwas niedriger ausfallen als vom Landratsamt bisher geplant: Die Tarife sollen nun „nur“ noch um 13,4 statt 15,5 Prozent steigen. Dies bestätigte Landrat Dietmar Allgaier auf LKZ-Anfrage

Kreis Ludwigsburg. Die Entscheidung fiel am Donnerstagnachmittag in einer internen Runde im Landratsamt: Dort tagte die AG Abfallgebühren – ein Arbeitskreis der abfallpolitischen Sprecher der Kreistagsfraktionen mit dem Landrat und der Spitze der kreiseigenen Abfallverwertungsgesellschaft AVL. Diesmal mit am Tisch: Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einer Anwaltskanzlei. Denn im Kreistag waren, wie berichtet, Fragen sowohl hinsichtlich der Gründe für den drastischen Anstieg der Nachsorgekosten auf den Deponien in Poppenweiler und Horrheim als auch hinsichtlich der Rechtssicherheit der von der Kreisverwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation laut geworden. Neu auf dem Tisch lag nach dem LKZ-Interview mit Wolfgang Appel, dem Sprecher des Initiativkreises Müllgebühren Ludwigsburg, zudem die Frage, ob es legitim und rechtens ist, die heutigen Gebührenzahler in Gänze auch für jene Deponie-Altlasten in Horrheim und Poppenweiler in Anspruch zu nehmen, die aufs Konto von Industrie und Gewerbe gehen.

Einen Teil dieser Fragen habe man den Kreisräten am Donnerstag zufriedenstellend beantworten können, sagte Allgaier gestern auf Anfrage. Aber eben nicht alle, wie Allgaier einräumt – und mehrere Teilnehmer der Gesprächsrunde unterstreichen. Sie betonen zugleich, dass die bisherige Gebührenkalkulation des Landratsamts juristisch zumindest nicht absolut wasserdicht war.

Die Lösung: Der Kreistag soll am kommenden Freitag nicht, wie geplant, die neuen Gebührensätze, sondern nur die ihnen zugrundeliegende und nun in einigen Teilen nachgebesserte Kalkulation absegnen. Der eigentliche Gebührenbeschluss soll dann erst am 15. Januar erfolgen – nach nochmaliger Vorberatung in der Arbeitsgruppe und sofern die Fraktionen auch die übrigen Fragen bis dahin für „zufriedenstellend“ beantwortet halten.

Schon in die Sitzungsvorlage für nächste Woche werden einige der am Donnerstag besprochenen und rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten zugunsten der Gebührenzahler einfließen. Ein Beispiel sind die Anschaffungskosten für 79000 neue Mülltonnen mit den künftig erforderlichen, modernen Elektrochips. Die dafür anfallenden 1,9 Millionen Euro sollten eigentlich auf einen Schlag in die Müllgebühren 2021 fließen. Das sei rechtlich zwingend, hatte die zuständige Fachabteilung im Landratsamt bisher unterstrichen. Nun werden diese Kosten aber auf mehrere Jahre verteilt. Denn das habe sich am Donnerstag nicht nur als juristisch möglich, sondern sogar als geboten herausgestellt, sagen Mitglieder der AG Abfallgebühren.

Wichtige Fragen weiter ungeklärt

Schon dieses erste Nachziehen von Stellschrauben zeigt Wirkung: Die Gebühren sollen – bezogen auf den vierköpfigen Musterhaushalt – 2021 nun um 13,4 und nicht mehr um 15,5 Prozent steigen. Außerdem wollen Allgaier und die Kreisräte die Anhebung mit dem Versprechen verbinden, weitere Gebührensprünge in den nächsten beiden Jahren zu verhindern. Damit setzt der Kreistag ein politisches Zeichen, auch wenn er um eine deutliche Gebührenerhöhung nicht umhinkommt.

Denn die größte Baustelle der kreiseigenen Abfallwirtschaft wird die Abfallexperten im Kreistag sowie im AVL-Aufsichtsrat ganz sicher weiter beschäftigen: der sprunghafte Anstieg der Nachsorgekosten für die Deponien in Horrheim, Poppenweiler und Schwieberdingen um 47,7 auf 141 Millionen Euro. Einige Gründe sind für die Kreisräte nachvollziehbar, etwa die Mehrkosten, die entstehen, weil der Boden für die Aufforstung am Lemberg nun – aufgrund einer Forderung des Forsts – nicht mehr nur zwei, sondern drei Meter stark sein soll. Die Frage bleibt allerdings weiter, wie zwingend das ist und ob dafür der Gebührenzahler oder doch der Landkreis geradestehen muss.

Noch erklärungsbedürftig ist auch, weshalb dieselben Gutachter den Einheitspreis für die Oberflächenabdichtung vor vier Jahren mit 58 Euro je Quadratmeter an der absoluten Unterkante der Marktpreise ansetzten, während sie jetzt an die Oberkante von 100 Euro gehen und noch ein Sicherheitspolster von zehn Euro draufschlagen. Es habe sich wohl zumindest 2016 um eine politische Preisgestaltung gehandelt, wird allseits gemunkelt. Was niemandem übertrieben schwerfällt: Die Verantwortungsträger von damals sind alle nicht mehr im Amt.

Noch völlig ungeklärt ist schließlich die vom Initiativkreis Müllgebühren aufgeworfene Frage nach der finanziellen Haftung für die von Industrie und Gewerbe auf den Deponien hinterlassenen Altlasten. Sollte sie der Landkreis tatsächlich ganz an die Gebührenzahler weiterreichen wollen, droht hier ein neuer Musterprozess: Der Initiativkreis hat 1997 und 1998 schon zweimal Müllgebührensatzungen des Landkreises vor Gericht zu Fall gebracht.