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Schlagabtausch zur Umfahrung

In der Kleinglattbacher Halle am See findet der Erörterungstermin zur Planfeststellung der Ortsumfahrung B 10 Enzweihingen statt. Foto: Alfred Drossel
In der Kleinglattbacher Halle am See findet der Erörterungstermin zur Planfeststellung der Ortsumfahrung B 10 Enzweihingen statt. Foto: Alfred Drossel
Die Enzaue in Enzweihingen. Hier soll die neue Straße verlaufen.
Die Enzaue in Enzweihingen. Hier soll die neue Straße verlaufen.
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Regierungspräsidium führt Erörterung zur B 10-Trasse Enzweihingen durch – Gegner wollen weiterhin Tunnellösung

Vaihingen. Seit 50 Jahren kämpfen die Enzweihinger für eine Verkehrsentlastung. Auf der Bundesstraße 10 rollen täglich bis zu 28800 Fahrzeuge durch den Ort. Noch nie war das Ziel einer Ortsumfahrung so nah. Seit gestern findet der Erörterungstermin zur Planfeststellung statt. Das ist auch ein wichtiger Termin für die Gegner des Projekts. Versammlungsleiterin Nina Homoth vom Regierungspräsidium will heute ein Ergebnisprotokoll vorlegen.

Nachdem der für April angesetzte Erörterungstermin, bei dem die Argumente für die abschließende Entscheidung auf den Tisch kommen, wegen Corona ausfiel, gibt es zwei Tage lang in der Kleinglattbacher Halle am See einen Schlagabtausch über die wichtigsten Argumente.

Die Umfahrung von Enzweihingen ist im vordringlichen Bedarf des Bundesfernstraßenausbaugesetzes enthalten. Die Planung umfasst den Bau einer nördlich um Enzweihingen herumführenden zweispurigen Bundesstraße ab dem Abzweig der Stuttgarter Straße nach Vaihingen und dem Abzweig der Kreisstraße nach Oberriexingen. Die Enz und der Strudelbach werden dabei mit zwei Brückenbauwerken überquert.

Die auf der neuen Trasse liegende Straßenmeisterei Vaihingen erhält einen Ersatzstandort an der Pulverdinger Kreuzung der B10. Die Ausbaulänge der Umfahrung beträgt rund 2,6 Kilometer und soll nach ersten Schätzungen 32,3 Millionen Euro kosten (zum Vergleich: Eine Tunnelvariante würde 77,1 Millionen Euro kosten).

Oberbürgermeister Gerd Maisch begrüßte das mit dem Erörterungstermin eingeleitete Planfeststellungsverfahren. Endlich werde Klarheit geschaffen. Die vorliegende Planvariante sei nach Meinung der Stadt realisierbar und bringe eine leistungsstarke Bundesstraße.

„Die beste Lösung für Enzweihingen“ werde, so Maisch, vom Gemeinderat der Stadt befürwortet. Der OB erinnerte an die Bürgerentscheidung in Enzweihingen, bei der sich 70 Prozent der Bürger für die Umfahrung ausgesprochen hätten.

Der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Mittleres Enztal, Gerhard Joos, sprach dagegen von einer Landschaftsverschandelung. Dieser Eingriff sei eine Zerstörung der ökologisch wertvollen Natur im Enztal. Der Bau der Umgehungsstraße könne mit keiner Ausgleichsmaßnahme wiedergutgemacht werden. Eine B10-Verlegung ins Enztal werde mit den geringeren Kosten gegenüber der Tunnellösung den Bürgern schmackhaft gemacht. „Wir sind für den Tunnel“, sagte Joos.

Dass Natur- und Umweltschützer den Planfeststellungsbeschluss unter den aktuellen Voraussetzungen juristisch anfechten würden, steht für Gerhard Bronner, Vorsitzender des Landesnaturschutzverbandes, so gut wie fest. „Wir Verbände sind uns einig. Der Große Feuerfalter ist bei diesem Vorhaben nur die Spitze des Eisbergs“, erklärte er. Die Zahl der gefährdeten und geschützten Arten in der Enzaue sei einfach zu groß. Bronner befürchtet außerdem, dass über Umwege eine autobahnähnliche Straße von Vaihingen bis Stuttgart gebaut wird.

Im Enzweihinger Ortschaftsrat sei man frustriert, dass Naturschützer mit allen Mitteln versuchten, die von der Mehrheit der Bürger ersehnte Verkehrsentlastung zu verhindern, sagte Ortsvorsteher Mathias Siehler. Er hofft, dass der Regierungspräsident schnell die richtige Lösung für die lärmgeplagten Enzweihinger Bürger findet.

Um weitere Verzögerungen hinsichtlich des eigentlich für Herbst angedachten Abschlusses des Planfeststellungsverfahrens zu vermeiden, hat das Regierungspräsidium den Erörterungstermin unter strengen Hygienemaßnahmen durchgeführt. Durch das Planungssicherstellungsgesetz wären solche Veranstaltungen auch digital möglich.

Die Einleitung der Planfeststellung der Maßnahme, die im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 in der höchsten Kategorie, dem sogenannten vordringlichen Bedarf, eingestuft ist, erfolgte bereits im Mai 2017. Wenn der Erörterungstermin abgewickelt ist, steht dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nichts mehr im Wege. Die nötigen Haushaltsmittel für den Bau der Ortsumfahrung stehen seit einiger Zeit bereit.