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Schnelltests sorgen für Verwirrung

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350_0900_37626_AdobeStock_342128233.jpg Foto: ManuPadilla/stock.adobe.com

Kreis Ludwigsburg. Wie lange gilt ein Schnelltest? Das hängt davon ab, für wen er ausgestellt ist. Die längste Dauer haben die Tests für Schüler. Sie wurden bisher jeden Morgen getestet, bevor sie in die Schule mussten. Dann war wieder der Trainingsbetrieb in den Sportvereinen erlaubt. Hierbei musste ursprünglich jedes Kind einen aktuellen Schnelltest vorweisen. Das war nun auch der Landespolitik zu viel der Testerei. Daher wurde beschlossen, dass für Schüler der Schnelltest eine Dauer von 60 Stunden haben soll. Auf diese Weise müssten sich die Kinder nur zweimal in der Woche einem Schnelltest unterziehen.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Test dokumentiert und bestätigt ist. Und genau damit begann das Problem. Denn für viele Schulen ist es ein großer personeller und administrativer Aufwand, diese Bestätigung für einen negativen Test auszustellen. In der Vergangenheit wurde lediglich ein Test gemacht und die Kinder konnten dann in die Schule, es wurde keine Bestätigung ausgefüllt. Auch wenn die Schulen nicht testeten und diese Aufgabe an Apotheken oder Testzentren abgaben, bedeutete es für die Einrichtungen eine zusätzliche Belastung. Daher dauerte es auch einige Zeit, bis dieses Verfahren einigermaßen lief.

Der zweite Punkt sind die Seniorenheime und Krankenhäuser. Hier hat ein Schnelltest eine Dauer von 48 Stunden. So sieht es die Coronaverordnung des Landes vor. Was allerdings einzelne Träger nicht davon abhält, diese Vorschrift zu unterlaufen. „Bei uns haben die Tests schon immer nur 24 Stunden gegolten. Für unsere Besucher bieten wir aber auch Tests an, so ist der Besuch sichergestellt“, sagt Ann-Christin Kulick von der Evangelischen Heimstiftung. Die Stiftung ist ein Schwergewicht im Land, sie hat 9300 Mitarbeiter, 156 Einrichtungen und betreut über 13000 Menschen.

Der letzte Punkt sind die Schnelltests für alle Bürger. Sie sind notwendig für Menschen, die beispielsweise abends essen gehen wollen oder über den Tag einen geschäftlichen Termin haben, bei dem solche Test vorgeschrieben sind. Sie gelten ebenfalls nur 24 Stunden und müssen unter Umständen täglich wiederholt werden.

„Wir befinden uns trotz sinkender Fallzahlen noch mitten in der Pandemie. Um zu verhindern, dass es wegen zu weitreichender Öffnungen zu einem erneuten unkontrollierten Anstieg der Infektionszahlen kommt und wir den bisherigen Erfolg gefährden, fahren wir einen vorsichtigen Kurs der ständigen Anpassung an die aktuellen Entwicklungen – was die Inzidenzen, aber auch was die Ausbreitung der Mutanten betrifft“, so Florian Mader vom zuständigen Sozialministerium in Stuttgart. Der vorsichtige Kurs bedeutet, dass es aktuell keine weiteren Öffnungen geben wird.

Und was ist jetzt mit der Gastronomie? Die darf im Inneren weiter nur Gäste mit einem negativen Schnelltest oder Fertiggeimpfte bewirten. „Da bin ich gespannt, was passiert, wenn die Leute im Biergarten sitzen und plötzlich beginnt es zu gewittern. Welcher Wirt lässt dann seine Gäste im Regen stehen“, sagt eine Gastronomin aus Freiberg.

Das Ministerium rät unterdessen zur Ruhe. „Jetzt scheinen die aktuellen Beschränkungen, die im Lichte der Mai-Zahlen erlassen wurden, gegebenenfalls noch etwas streng. Die Landesregierung wird deshalb nächste Woche die Coronaverordnung erneut überarbeiten, die Änderungen sollen dann voraussichtlich am 28. Juni in Kraft treten. In diesem Zuge diskutieren wir auch über die Testpflicht“. Dieser Diskussion wolle man jetzt nicht vorgreifen.