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TV-Anwalt Ingo Lenßen entscheidet nicht über Steelers

Ingo Lenßen.Foto: dpa
Ingo Lenßen. Foto: dpa
Juristen des Schiedsgerichtes halten Fall um die DEL-2-Lizenz der Bietigheim Steelers für anspruchsvoll.

Bietigheim-Bissingen. Der bekannte TV-Anwalt Ingo Lenßen ist Mitglied des fünfköpfigen DEL-Schiedsgerichtes. Den Fall des Eishockey-Zweitligisten Bietigheim Steelers behandelt er allerdings nicht. „Ich bin keiner der drei Personen, die sich damit befassen“, sagte der 59-Jährige heute auf telefonische Anfrage in Berlin, wo er gerade sein neues TV-Format „Lenßen übernimmt“ dreht.

Aus Sicht der DEL 2 haben die Steelers nicht fristgerecht ihre Wirtschaftsfähigkeit nachweisen können und deshalb keine Lizenz erhalten. Den folglich drohenden Abstieg in die Oberliga oder Regionalliga wollen die Bietigheimer nun mit dem Gang vor das Schiedsgericht abwenden.

Mittlerweile haben die Steelers durch eine Zusage des Sponsors Bietigheimer Wohnbau über 200 000 Euro die Anforderungen für die Erteilung der Lizenz erfüllt, aber eben zu spät.

Neben Lenßen gehören dem Gremium die Juristen Jörg Dauernheim (Altenstadt), Jan Orth (Köln), Anne Jakob (Frankfurt am Main), Johan-Michel Menke (Hamburg) an.

Nach der Anhörung beider Seiten – der Liga und der Steelers – entscheiden die drei Richter, die den Fall bearbeiten. „Man muss sich das wie in einer Spruchkammer vorstellen. Jeder hat da seinen eigenen Kopf, aber es gibt auch einen juristischen Austausch“, erklärt Lenßen, der selbst alle Jugendmannschaften der Krefeld Pinguine durchlief. Während seines Studiums spielte er für den EC Konstanz, den er ebenso wie den EHC Kreuzlingen später trainierte. Wenn er nicht gerade an TV-Projekten arbeitet, ist er in seiner Kanzlei in Ludwigshafen am Bodensee als Rechtsanwalt tätig.

Einer der drei Richter, die sich mit dem Steelers-Fall befassen ist die Sportrechtsanwältin Anne Jakob. Viel sagen darf die frühere Leistungssportlerin zu dem Fall nicht. Eine erste Einschätzung gibt sie dennoch: „Ich finde es juristisch anspruchsvoll. Es ist nicht einfach“, sagt sie zu ihrem ersten Verfahren für das DEL-Schiedsgericht. „Es gibt eine Menge zu prüfen, aber wir werden gewissenhaft vorgehen.“

Mit einem Urteil ist frühestens Anfang August zu rechnen. Nach der Anhörung ist es möglich, dass weitere Gutachten eingeholt werden. „Es wird darum gehen, ob es ein Ermessen gab oder nicht“, sagt Jakob über die Grundsatzfrage. Gab es bei der Erteilung der Lizenz also eine gewisse Freiheit oder ist die Sachlage eindeutig? „Wir müssen uns mit allen Argumenten auseinandersetzen und alle Umstände mit einbeziehen.“