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Unerlaubte Müllentsorgung nimmt zu

Dieser Müll wurde Anfang der Woche im Pleidelsheimer Wäldle entsorgt. Foto: Karl-Hugo Dorner
Dieser Müll wurde Anfang der Woche im Pleidelsheimer Wäldle entsorgt. Foto: Karl-Hugo Dorner
Die Abfallentsorgung des Landkreises Ludwigsburg bietet viele Möglichkeiten, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Schrott kostenlos zu entsorgen. Doch immer mehr Schmutzfinken laden ihren Müll in freier Natur, vor allem im Wald, ab. Allein in dieser Woche haben sich Unbekannte dreimal in Pleidelsheim illegal ihres Mülls entledigt.

Pleidelsheim. Eine Gefriertruhe, eine Badewanne, Kabel, volle Einmachgläser, ein Heizradiator, Scherben, eine Decke – die Liste des Unrats, der unter anderem in der Nähe des Waldkindergartens entdeckt wurde, ist lang. „Ich vermute, dass da irgendjemand eine Wohnung aufgelöst hat“, sagt Annegret Bartenbach, Leiterin des Pleidelsheimer Umweltamts. Es handele sich dabei um die bislang größte illegale Ablagerung in diesem Jahr. Generell hätte diese Form der Müllentsorgung in den vergangenen anderthalb Jahren massiv zugenommen. „Während der Coronapandemie haben die Leute mehr Zeit, ihre Zimmer zu räumen“, vermutet sie einen Grund für die Häufung. In der gesamten Markung, in Wald und Flur, entsorgen Unbekannte unerlaubt ihren Müll, wobei ein paar Stellen aufgrund ihrer guten Erreichbarkeit mit dem Auto offenbar besonders beliebt sind. Um welche es sich dabei handelt, möchte Annegret Bartenbach für sich behalten. „Ich möchte ja keine Tipps dafür geben“, sagt sie.

Laut einem Sprecher des Landratsamts Ludwigsburg werden für die illegale Müllentsorgung bevorzugt nicht einsehbare Gebiete genutzt, die gut mit Fahrzeugen erreichbar sind, wie Häckselplätze, Feldwege und Waldparkplätze. Dabei würden alle Arten von Abfällen entsorgt, zumeist Sperrmüll und Renovierungsabfälle. Teilweise seien Sonderabfällen wie Batterien, Asbest und Öl dabei. Die Mengen reichen laut Landratsamt von Kleinstabfällen wie Zigarettenkippen und Fast-Food-Verpackungen bis zu größeren Mengen aus Hausmüllentrümpelungen oder Sanierungs- und Baustellenabfällen von Firmen.

Das Landratsamt hat mit den Kommunen eine Vereinbarung getroffen, dass diese illegal entsorgten Müll bis zu einer Menge von fünf Kubikmetern einsammeln und über die Abfallverwertungsgesellschaft (AVL) des Landkreises Ludwigsburg entsorgen. Liegt die Menge darüber, beauftragt die AVL ein Fremdunternehmen mit der Entsorgung – so geschehen in dieser Woche in Pleidelsheim. Die Kosten dafür trägt der Kreis, der sie schließlich auf die Allgemeinheit umlegt.

Das Landratsamt Ludwigsburg ist bei illegalen Abfallbeseitigungen die zuständige untere Abfallrechtsbehörde und erhält von der Landespolizei, den Kommunen oder Privatpersonen diese Fälle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Sollten Hinweise auf einen Verursacher bestehen, führt das Landratsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch. Bei umfangreichen Ermittlungen und Nachermittlungen wird die Landespolizei beauftragt. Diese versucht laut eines Sprechers des Polizeipräsidiums Ludwigsburg anhand der Beschaffenheit des Mülls oder auch aufgrund von Hinweisen, die sich im Müll finden, den Verursacher zu ermitteln. Auch würden sich auf entsprechende Presseveröffentlichungen immer wieder Zeugen melden und Hinweise auf einen möglichen Verursacher geben. Dabei wird deutlich, dass sich das Vergehen, das in der Regel als „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ bezeichnet wird, nicht lohnt. Denn: Von 26 Fällen, die im vergangenen Jahr bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden, wurden 17 (65,4 Prozent) aufgeklärt.

Für Verstöße im Natur- und Umweltschutz hat das Land Baden-Württemberg einen Bußgeldkatalog „Umwelt“ erlassen. Dieser regelt auch die Tatbestände der illegalen Abfallbeseitigungen. Danach reicht das Bußgeld von 50 Euro (Zigarettenkippen oder Getränkebecher) bis zu 2500 Euro für Sperrmüll. Bei Bauschutt kann das Bußgeld bis zu 10000 Euro betragen. Die Bußgelder können laut Landratsamt je nach Einzelfall erhöht werden. Der vorgegebene Höchstbetrag ist 100000 Euro. Bei der illegalen Beseitigung von gefährlichen Abfällen kann auch eine umweltgefährdende Straftat vorliegen, die sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.