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Unmut über Sperrmülldiebe

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350_0900_26954_AdobeStock_62103144.jpg Foto: eyetronic/Stock.adobe.com
Es ist kein seltenes Bild: Wenn entlang der Straßen Sperrmüll zur Abholung bereitsteht, lockt das (private) Sammler an. In Ottmarsheim hatten es Diebe am Tag der Sperrmüllabholung auch auf einen antiken Wirtshausstuhl abgesehen, der allerdings nicht für den Sperrmüll bestimmt war. Das könnte sogar Konsequenzen für den Nikolausbesuch in Ottmarsheim haben.

Besigheim-Ottmarsheim. Alte Fahrräder, nicht mehr benötigte Möbel oder ein ausgedienter Kühlschrank – auch wenn es der Name nahelegt, so ist nicht sämtlicher Sperrmüll, der bei der AVL Ludwigsburg zur Abholung angemeldet wird, auch wirklich Abfall. Deswegen schauen immer wieder auch Privatleute bei den Gegenständen, die entlang der Straßen auf den Abtransport warten, genau hin – und bedienen sich. Gerade Elektrogeräte sind hier ziemlich begehrt. Die AVL selbst kann da nur wenig machen: „Die Plünderungen werthaltiger Abfälle, vor allem Elektroaltgeräte und Altmetalle, finden meist am Tage vor der Abholung statt – der Entsorger bekommt davon nichts mit“, teilt Andreas Fritz, Pressereferent des Landratsamts Ludwigsburg, auf Nachfrage mit.

Für den Entsorger entstehe wegen vermischter Abfallhaufen eventuell ein höherer Aufwand der Getrenntsammlung. „In Einzelfällen liegt nur noch wenig oder kein Sperrmüll mehr bereit.“ Der somit für die AVL entstandene Schaden lasse sich jedoch nicht beziffern. Wenn Kunden solche Plünderungen meldeten, leite die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises diese Meldung an die Untere Abfallrechtsbehörde weiter.

„Grundsätzlich ist es schon Diebstahl“, meint Peter Widenhorn, Sprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Denn: „Derjenige, der Sperrmüll vor die Tür stellt, übereignet ihn dem Entsorger.“ Letzterer habe dadurch ja auch einen finanziellen Verlust. In Ordnung sei es jedoch, wenn die Sammler zuvor beim Eigentümer nachfragten, ob sie etwas mitnehmen könnten. Das haben die Unbekannten, die kürzlich in Ottmarsheim unterwegs waren, aber nicht getan. Denn dann hätte ihnen Anwohnerin Sabine Essinger gesagt, dass der alte, blau angemalte und mit Strick umwickelte Stuhl mitnichten Sperrmüll ist – zumal er ja auch mit einem Strickband an der Regenrinne festgemacht war. Es hätte also offensichtlich sein müssen, dass der Stuhl nicht entsorgt werden soll. „Er wurde wissentlich geklaut“, meint die Ottmarsheimerin. Sie habe auch AVL und Polizei informiert. Am Tag der örtlichen Sperrmüllabholung sei am Vormittag ein Lastwagen durch Ottmarsheim gefahren – und dessen Insassen hätten Brauchbares eingesammelt, sagt Sabine Essinger.

Der geklaute Wirtshausstuhl sei von Ende 19., Anfang 20. Jahrhundert. Wobei es Essinger hier nicht um den finanziellen Verlust geht – „der würde auf dem Flohmarkt vielleicht 40, 50 Euro bringen“ –, sondern um den ideellen Wert des Möbelstücks. „Das war der Stuhl des Nikolauses.“ In Menschengröße sitzt die Figur auf dem Stuhl und erfreut in der Vorweihnachtszeit vor allem die Kleinen, die sich für ein Foto auch mal auf den Schoß des Nikolauses setzen. „Der ist seit Jahren eine Institution im Ort“, sagt Sabine Essinger. Und jetzt ist sein alter Stuhl weg. Es sei deswegen zu befürchten, dass der Nikolaus in diesem Jahr nicht nach Ottmarsheim kommen werde. Aber es gibt Hoffnung: „Ich bin in Verhandlungen mit ihm. Eventuell setzt er sich auch auf einen anderen Stuhl.

Hintergrund: Was die Gesetzeslage bei der ungefragten Mitnahme von Sperrmüll betrifft, so verweist das Landratsamt Ludwigsburg auf den Paragrafen11 des Landesabfallgesetzes: „Abfälle, die überlassungspflichtige Erzeuger oder Besitzer zum Einsammeln durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder dessen Beauftragten bereitgestellt haben, dürfen Dritte nicht durchsuchen oder an sich nehmen.“ Zulässig sei lediglich die Wegnahme einzelner Gegenstände durch Privatpersonen zum Eigengebrauch, sofern diese die öffentliche Ordnung nicht störe. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger könnten hierzu nähere Bestimmungen erlassen.“ (red)