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Urteil zum Diesel-Fahrverbot kommt erst im Mai 2021

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Es ist bald ein Jahr her, dass Ludwigsburg Einspruch gegen das Fahrverbot-Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingelegt hat. Das letzte Wort ging damit an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Dort hat man jetzt die Verhandlung auf den 26. Mai 2021 gelegt. Ludwigsburg wird dann im Paket mit ähnlichen Fällen in Hamburg und Kiel verhandelt

Ludwigsburg. Herbeigesehnt hat den Termin im Ludwigsburger Rathaus wohl keiner. Denn die Stadt wollte auch und zunächst einmal Zeit gewinnen, als sie Anfang dieses Jahres Einspruch einlegte gegen das Fahrverbotsurteil des höchsten baden-württembergischen Verwaltungsgerichts mit Sitz in Mannheim. Ohne diesen Einspruch würde inzwischen womöglich ein Diesel-Fahrverbot in Teilen der Stadt gelten.

Inzwischen ist klar: Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sogar mehr Luft und Zeit verschafft als zunächst erhofft. Das ist wohl eine Folge der aktuellen Pandemie. Denn ohne Corona wäre das Urteil in Leipzig vielleicht schon gefallen. Die Pandemie aber hat auch die Tagesordnungen der Gerichte gekapert. Erst jetzt steht der Verhandlungstermin vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht fest, es ist der 26. Mai 2021.

Was ebenfalls nicht zu erwarten war: Die Richter werden den Fall Ludwigsburg nicht alleine verhandeln, sondern im Paket mit zwei ähnlich gelagerten Fällen in Hamburg und Kiel. Wie in Ludwigsburg hatte in Kiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt. Im Juni dieses Jahres urteilte das Schleswiger Oberverwaltungsgerichts unter anderem, dass der geplante Einsatz von Luftfilteranlagen in Kiel nicht ausreichen werde, für die Einhaltung der Grenzwerte bei Stickstoffdioxid zu sorgen. Dies ganz im Sinne der DUH, die auch in Ludwigsburg den geplanten Einsatz solcher Filtersäulen immer abgelehnt hat. In Kiel wäre wohl ein Dieselfahrverbot auf einem Innenstadt-Ring noch für 2020 die Folge gewesen, es wurde aber auch hier durch den Gang in die Revision ausgebremst.

In Hamburg hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Oberverwaltungsgericht mit einer Klage durchgesetzt, dass die Stadt mehr Durchfahrtsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge umsetzen muss, als zunächst geplant war. Daraufhin ging auch Hamburg in die Revision.

Wird es Auswirkungen auf das Urteil zu Ludwigsburg haben, wenn gleichzeitig die Fälle in Kiel und Hamburg verhandelt werden? Im Ludwigsburger Rathaus rechnet man damit nicht. Es sei durchaus denkbar, dass aus Gründen der Sitzungsökonomie zwar gemeinsam verhandelt, dann aber drei getrennte Urteile gefällt werden, so die Einschätzung auf Anfrage unserer Zeitung.

Ludwigsburgs Bürgermeister Michael Ilk zeigt sich im Gespräch mit unserer Zeitung ohnehin zuversichtlich, dass es in Leipzig keine Bestätigung des Mannheimer Fahrverbotsurteils geben wird. Dies sei schon deshalb zu erwarten, weil es zur Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid keine gerichtsfesten Messwerte mehr gebe.

Die Messstelle in der Friedrichstraße, die Ende 2019 bei der Verhandlung in Mannheim noch im Mittelpunkt stand, gebe es schlicht nicht mehr. Sie wurde im Frühjahr 2020 wegen sinkender Messwerte und einer bis Ende 2021 dauernden Baustelle abgebaut.

Gleichzeitig verwiesen zwar neue Messungen an einer anderen Stelle der Stadt auf weit über dem Grenzwert liegende Belastungen mit Stickstoffdioxid: in der Schlossstraße und der Stuttgarter Straße, also im innerstädtischen Teil der B27. Zu Beginn des Jahres wurde an der Schlossstraße 21 als dem am stärksten belasteter Punkt ein Wert von über 60 Mikrogramm gemessen, der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm.

Das Jahr über sind die Werte in der Tendenz gesunken, aktuell liegen die Ergebnisse bis Ende August vor. Aber erst danach haben die kälteren Monate begonnen, in denen normalerweise über den Winter die Werte steigen. Es bleibt als noch abzuwarten, bis ein Wert für das ganze Jahr 2020 vorliegt.

Aber auch wenn dieser Jahresmittelwert über dem Grenzwert liegen sollte, sieht Bürgermeister Ilk noch keine Gefahr. Denn die Messmethode in der Schlossstraße/Stuttgarter Straße mit sogenannten Passivsammlern sei nicht so präzise wie es jene in der Friedrichstraße gewesen ist. Jetzt müsse man mit einer Fehlertoleranz von bis zu 15 Prozent rechnen. Ob solche Zahlen, denen auch noch eine mehrjährige Kontinuität fehle, die Basis für ein Fahrverbot sein können, wird von Ilk in Zweifel gezogen. Die Stadtverwaltung werde dennoch an ihrem Kurs festhalten und mit zusätzlichen Maßnahmen versuchen, die Belastung weiter zu senken.