1. Startseite
Logo

Verwaltung wehrt sich gegen Vorwürfe

Freiberg, Juli 2020: Der Rohbau wächst. Archivfoto: Andreas Becker
Freiberg, Juli 2020: Der Rohbau wächst. Foto: Andreas Becker
Nach seiner Kritik an der Freiberger Stadtverwaltung, diese würde hinsichtlich auftauchender Probleme beim Neubau der Oscar-Paret-Schule (OPS) nicht schnell und konsequent genug reagieren (wir berichteten), sah sich der Wirtschaftsingenieur Marcel Weissinger gestern dazu veranlasst, seine Äußerungen zurückzunehmen.

Freiberg. Der Stachel saß tief – bei Bürgermeister Dirk Schaible, bei Projektleiter Krister Riedhammer und bei Matthias Kammer, geschäftsführender Gesellschafter der HWP Planungsgesellschaft aus Stuttgart, welche mit der Projektsteuerung des Schulneubaus beauftragt ist. Sie luden Marcel Weissinger und unsere Zeitung gestern zum klärenden Gespräch ein. Anlass war ein Artikel in der Ludwigsburger Kreiszeitung, in dem Weissinger hart mit der Verwaltung und mit HWP ins Gericht ging. Der Freiberger bezog sich dabei auf die Berichterstattung in unserer Zeitung über Verzögerungen im Baufortschritt auf der Großbaustelle von einem halben Jahr. Weissinger hatte den Grund dafür in Versäumnissen bei Verwaltung und Projektsteuerung gesehen.

Weil er seine Statements als Akademischer Mitarbeiter am Institut für Baubetriebslehre der Universität Stuttgart abgab, sah sich die Stadtverwaltung dazu veranlasst, dort nachzufragen. Im Gespräch mit unserer Zeitung zitierte Bürgermeister Schaible eine schriftliche Klarstellung von Institutsleiter Professor Hans Christian Jünger. Dieser habe keine Kenntnis von den Aussagen Weissingers gegenüber unserer Zeitung gehabt. Es handele sich dabei lediglich um private Äußerungen seines Mitarbeiters. Der bestätigte gestern: „Es ging dabei nur um meine persönliche Meinung.“

Matthias Kammer von der HWP Planungsgesellschaft legte derweil die Verzugsentwicklung im Rohbau der Schule aus seiner Sicht dar. Demnach sei Mitte April 2019 die Auftragserteilung für die Erd- und Rohbauarbeiten an die Firma Wolfer und Goebel erfolgt. Der Fertigstellungstermin 21. August 2020 sei vertraglich festgelegt worden. Bereits im Herbst habe HWP qualitative Mängel an den ausgeführten Arbeiten entdeckt. Kurz danach seien „Leistungsrückstände im Rohbau“ erkannt worden. Laut Kammer handelte es sich dabei um einen Verzug von drei Wochen, der vorwiegend darauf zurückzuführen gewesen sei, dass die Baustelle personell unterbesetzt war. Ab Mitte Oktober 2019 seien mehrere Terminrügen an das Bauunternehmen erfolgt, verbunden mit der Aufforderung, die verlorene Zeit wieder aufzuholen. Wolfer und Goebel habe darauf bestätigt, den Leistungsrückstand bis Ende Januar 2020 wieder aufzuholen. Doch bereits Anfang November 2019 sei abzusehen gewesen, dass der Verzug nicht aufgeholt wird. Es folgte ein Krisentermin mit allen Beteiligten, der in die Zusage des Bauunternehmens mündete, einen neuen Terminplan aufzustellen. Die Verzögerungen seien mit Problemen mit dem Baugrund zu erklären. „Diese Störungen fanden aber vorher statt und können nicht zum Verzug geführt haben“, sagte Matthias Kammer.

Terminrügen und Krisentermin

Doch Wolfer und Goebel habe weder einen neuen Terminplan vorgelegt, noch den Verzug aufgeholt. Es seien mehrere weitere Terminrügen erfolgt, bis es Mitte Januar 2020 zu einem zweiten Krisentermin kam. Das Ergebnis: Ende Januar legte Wolfer und Goebel laut Kammer zwei Terminpläne vor. Der erste beinhaltete eine Fertigstellung des Rohbaus bis Ende Januar 2021, der zweite ging von Ende Oktober 2020 aus – unter der Voraussetzung einer Beschleunigungsvergütung von rund zwei Millionen Euro. „Man sollte also dafür bezahlen, dass es zwei Monate länger als vertraglich vereinbart dauert“, so Kammer. Die Verwaltung ging nicht darauf ein.

Im Februar und März habe Wolfer und Goebel nach dem Terminplan mit Beschleunigung gearbeitet, so dass die Planungsgesellschaft HWP davon ausging, dass eine Fertigstellung des Rohbaus bis Ende Oktober 2020 möglich ist. Ende März wollte man sich mit der Geschäftsleitung des Bauunternehmens auf einen verbindlichen Fertigstellungstermin einigen – vorbehaltlich der Klärung gegenseitiger Ansprüche. Schließlich, so das Argument der Stadt Freiberg, müssten auch die Folgegewerke in den Bauzeitenplan eingetaktet werden können. Aber: Wolfer und Goebel war laut Kammer nicht dazu bereit. Die Stadt Freiberg habe dem Bauunternehmen darauf mitgeteilt, dass sie von einem Fertigstellungstermin Ende Januar 2021 ausgehen muss und die Folgegewerke entsprechend eintakten werde. Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche Dritter würden gegenüber Wolfer und Goebel geltend gemacht.

„Die Maßnahmen wurden so ergriffen, wie es nötig war – das war mir nicht bekannt“, sagte Marcel Weissinger auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Stadtverwaltung und die Planungsgesellschaft „haben offensichtlich immer Kontakt mit dem Rohbauunternehmen gehabt und richtig gehandelt“.