1. Startseite
Logo

„Was macht ihr, ihr seid zu schnell!“

Das Unfallauto landet nach der Kollision mit einer Laterne, die die hintere Tür verformt, und einem Baum an einer Mauer auf der Seite. Archivbild: dpa
Das Unfallauto landet nach der Kollision mit einer Laterne, die die hintere Tür verformt, und einem Baum an einer Mauer auf der Seite. Archivbild: dpa
Zwei junge Männer müssen sich derzeit vor dem Amtsgericht wegen eines tödlichen Unfalls in Gerlingen verantworten: der Fahrer des verunglückten Autos, ebenso aber der eines zweiten Wagens. Denn die Anklage wirft ihnen ein Rennen vor.

Gerlingen. Waren es zwei, drei Autolängen Abstand in jener Nacht des 1. November? 50 Meter – oder 500? Und nur ein paar Sekunden – oder lag mehr Zeit dazwischen, als die beiden Fahrzeuge vom Wohngebiet Breitwiesen aus auf die Feuerbacher Straße stadteinwärts einbogen? Ganz genau ließ sich das bislang nicht rekonstruieren. Fest steht nur, dass eines der beiden Autos nicht weit kam. In einer leichten Rechtskurve, kurz nach der Stadtbahn-Haltestelle Siedlung, geriet der viel zu schnelle Fahrer des hinteren Wagens ins Schleudern, sein Opel prallte gegen eine Laterne, einen Baum und schließlich eine Mauer, ehe er auf der Fahrerseite liegen blieb. Ein junger Mann, der unangeschnallt auf der Rückbank saß, wurde so schwer verletzt, dass er vor Ort starb. Ob der Unfall bei einem Rennen geschah, versucht nun das Amtsgericht herauszufinden. Doch das gestaltet sich schwierig, zeichnet sich nach den ersten Zeugenaussagen ab.

Die beiden Fahrer wirken mitgenommen, als der Staatsanwalt die Anklage – „verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge“, so der gravierendste Tatbestand – verliest. „Ich möchte zum Ausdruck bringen, wie leid mir das tut. Es war ein Unfall, an dem nur ich schuld bin“, lässt der 19 Jahre alte Fahrer des verunglückten Autos seinen Anwalt verlesen. Er habe die Kurve nicht richtig bekommen, auch weil er wegen eines entgegenkommenden Autos zu weit rechts gefahren sei, heißt es in der Erklärung. Und zu schnell, das gibt er zu. „Ich habe die 100 relativ konstant gehalten“, sagt der 19-Jährige auf Nachfrage der Richterin – 50 sind nur erlaubt. Er habe sich wohl „einfach vor anderen beweisen wollen. So hart das klingt.“ Sein Kumpel hingegen könne nicht wie angeklagt 105 bis 130 drauf gehabt haben, schließlich sei dieser über eine halbe Minute früher losgefahren, als er noch ein Handy mit dem Autoradio verbinden wollte, und er habe ihn auf der einen Kilometer langen Strecke fast eingeholt gehabt. Ebenso wenig sei abgesprochen gewesen, dass man besonders schnell zurück zur Jahnhalle fahre.

Zu schnell, aber kein Rennen

Sein mitangeklagter 18-jähriger Kumpel bestätigte das, gab zu, „60 bis 65, vielleicht sogar 70“ gefahren zu sein. Den Unfall selbst habe er nicht mitbekommen, lediglich einen Knall gehört, als er schon einige Meter entfernt war – wie viel genau, das ist auch hier immer wieder die Frage von Staatsanwalt, Gutachter und dem Anwalt der Familie des getöteten 18-Jährigen. Und er musste sich auch mehrmals fragen lassen, warum er überhaupt von dem üblichen Treffpunkt an der Jahnhalle mit seinem Auto Richtung Breitwiesen gefahren ist, wo doch auch der spätere Unglückswagen dorthin unterwegs war und der wartende Kumpel direkt in dieses einstieg.

Dieser junge Mann, der abgeholt wurde, sagte ebenso aus – aber nur zu den Sekunden vor dem Unfall. Denn er sei kurz nach der Abfahrt auf der Rückbank eingeschlafen und erst durch eine Bodenwelle an der Stadtbahn-Haltestelle aufgewacht. Gleich darauf habe er gesagt: „Jungs, was ist los, was macht ihr? Ihr seid zu schnell!“ Doch da sei es schon zu spät gewesen. Über das Schiebedach konnte er sich befreien, kurz darauf leuchtete er mit anderen ins Wageninnere, wo sein bester Freund saß und sich nicht mehr regte. Seine Verletzungen – die Rede ist von Splittern im Oberkörper, an der Hand und ein Tinnitus am Ohr – seien nicht so schlimm gewesen, umso mehr die Panikattacken, deretwegen er in Behandlung war, erzählte der Zeuge.

Glimpflicher kam da der vierte Insasse davon. Auch er konnte auf die Frage nach Entfernungen kaum Angaben machen. Er sei betrunken gewesen und habe ohnehin die ganze Zeit nur aus dem Beifahrerfenster geschaut, so der 19-Jährige.

Doch auch andere Zeugenaussagen gaben offenbar zu der Frage, wie dicht die Autos hintereinanderfuhren, kein klares Bild, so die ermittelnde Polizistin. Allerdings seien auf dem Handy des angeklagten 18-Jährigen Videos gefunden worden, die zeigten, wie er innerorts gerast oder gedriftet sei. „Ein typisches Poser-Verhalten“, so die Beamten über den auch in diesem Zusammenhang der Polizei in Gerlingen bekannten jungen Mann. Zudem habe er in einem Chat geschrieben: „Wäre ich zwei Sekunden langsamer gewesen, hätten die mich mitgerissen.“ Und: „Aber was ist, wenn ich wirklich daran schuld bin?“ Doch das, so der Verteidiger des 18-Jährigen, belege nur, dass dieser sich Gedanken mache, ob alles nur passiert sei, weil ihn der andere einholen wollte. Ein Rennen beweise das nicht – und die Polizei habe auch nur in diese Richtung ermittelt und die Zeugen nicht aktiv gefragt, ob ein recht geringer Abstand zwischen den beiden Autos nicht auch durch das Aufschließen des hinteren entstanden sein konnte, warf er der Polizistin vor.

Der Prozess wird im Juli fortgesetzt.