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Doch kein technischer Defekt
Brandstiftung in Gerlingen: Polizei nimmt 46-jährigen Geschäftsmann fest

Der Besitzer des Geschäftes soll das Feuer in dem Gebäude in Gerlingen gelegt haben.
Der Besitzer eines Geschäftes soll das Feuer in dem Gebäude in Gerlingen gelegt haben. Archivfoto: KS-Images.de/Andreas Rometsch
Nach dem Brand in einem Wohn- und Geschäftsgebäude in Gerlingen Anfang August hat die Polizei einen Verdächtigen festgenommen. Ein Geschäftsbesitzer soll das Feuer gelegt haben.

Gerlingen. Die ersten Erkenntnisse der Polizei hatten noch darauf hingedeutet, dass der Brand, bei dem ein Schaden von einer halben Million Euro entstanden ist, aufgrund eines technischen Defekts entstanden sein könnte. Weitere Ermittlungen der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg brachten allerdings die Wende. Es erhärtete sich der Tatverdacht wegen besonders schwerer Brandstiftung und Unterschlagung gegen den 46-jährigen Besitzer des Geschäfts, in dem der Brand ausgebrochen war. Das teilten Staatsanwaltschaft Stuttgart und Polizeipräsidium in einer gemeinsamen Erklärung mit. In dem betroffenen Gebäudekomplex befinden sich neben Wohnungen auch diverse Geschäfte, unter anderem eine Postfiliale, die weiterhin geschlossen ist. Auch die Räume einer Zahnarztpraxis waren bei dem Feuer verrußt worden. Derzeit ist die Praxis wegen Urlaubs geschlossen. 

Die Postfiliale ist wegen des Brandes geschlossen.
Die Postfiliale ist wegen des Brandes geschlossen. Foto: privat

Haftbefehl gegen Tatverdächtigen erlassen

Am Mittwoch, 21. August, erließ das Amtsgericht Stuttgart auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Am Folgetag wurde der 46-Jährige festgenommen und gleichzeitig ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt, der sich unter anderem auf seine Wohnung und Fahrzeuge erstreckte. Hierbei wurden diverse Gegenstände festgestellt, die als Beweismittel sichergestellt wurden und einer weiteren Auswertung bedürfen. Der deutsche 46-Jährige wurde im Anschluss einem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte und den Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt einwies. Die Ermittlungen dauern an. (red)