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24 Objekte durchsucht
Ludwigsburger Polizei gelingt Schlag gegen Kinderpornografie

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Die Polizei hat 24 Objekte in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen durchsucht.
Nach einem Großeinsatz der Polizei in den Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen werfen die Staatsanwaltschaften in Stuttgart und Heilbronn insgesamt 22 Beschuldigten den Besitz oder die Verbreitung kinderpornografischen Materials vor.

Kreis Ludwigsburg. Mehrere dutzend Beamte hätten am Dienstag „in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften Stuttgart und Heilbronn in einem großangelegten Einsatz im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ludwigsburg insgesamt 24 Objekte durchsucht“, heißt es in einer Polizeimitteilung vom Freitag. Den 22 Tatverdächtigen im Alter zwischen 14 und 82 Jahren wird vorgeworfen, pornografische Bildaufnahmen und Videos von Kindern und Jugendlichen von anderen erhalten, aus dem Internet heruntergeladen oder selbst weiterverbreitet zu haben. Die Durchsuchungen fanden in den beiden Landkreisen Ludwigsburg und Böblingen statt. Die Polizei stellte dabei 93 Beweismittel sicher, darunter überwiegend elektronische Datenträger wie Computer, Laptops, Handys und Festplatten. Sie werden nun von Spezialisten der Kripo ausgewertet. Festnahmen habe es aber nicht gegeben.

Die Ermittlungen kamen nach Hinweisen US-amerikanischer Sicherheitsbehörden ins Rollen. „Die Kriminalpolizei hält den Ermittlungsdruck weiterhin hoch und wird auch in Zukunft kontinuierlich und unermüdlich gegen den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgehen“, so die Leitende Kriminaldirektorin Silke Kübler, Leiterin der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg.

Bereits der Besitz von nur einer kinderpornografischen Datei gilt seit 01.07.2021 als Verbrechenstatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. So wurden beim Polizeipräsidium Ludwigsburg für 2021 über 400 Verfahren wegen Besitz, Besitzverschaffung und Verbreitung von Kinderpornografie neu eröffnet. Die Zahlen für das Jahr 2022 liegen noch nicht vor, dürften aber auf diesem Niveau bleiben.

Als erschreckender und negativer Trend habe sich das Verbreiten von vermeintlichen „Spaßbildern“ und „Spaßvideos“ mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt unter Kindern und Jugendlichen etabliert, heißt es in der Mitteilung zum Hintergrund des Einsatzes. Dabei werde oft von „Schulhofkriminalität“ gesprochen. Tatsächlich handele es sich dabei aber keineswegs um Bagatelldelikte, sondern um Straftaten, die eine konsequente Strafverfolgung nach sich zögen. Eine häufige Begleiterscheinung sei das eigenhändige Herstellen von pornografischem Material durch Kinder und Jugendliche selbst. Auch hier liege eine Straftat vor, einerseits das Herstellen und andererseits oft auch das Versenden von Kinder- und Jugendpornografie. Zudem bestehe dabei immer das Risiko, dass Bilder oder Videos anschließend ungewollt und unkontrollierbar weiterverbreitet werden.

Sollten die eigenen Kinder solche Dateien zugeschickt bekommen, rät die Polizei, sofort klar und deutlich zu zeigen, dass kein Besitzwille vorliegt, also. im Chat zu schreiben, dass man mit derartigen Inhalten nichts zu tun haben möchte. Anschließend sollte das Kind die Chatgruppe verlassen. Verbotene pornografische Inhalte dürfen niemals aktiv gespeichert, weitergeleitet oder verschickt werden – auch nicht als Beweis an Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern oder die Polizei. Für die konsequente Bekämpfung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie einen effektiven Opferschutz ist die Erstattung einer Strafanzeige unumgänglich. Die Anzeigenerstattung ist grundsätzlich bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache www.polizei-bw.de/internetwache/ möglich. Weitere detaillierte Informationen für Eltern finden Sie auf der Seite www.polizei-beratung.de.