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Gericht
Ins Gesicht gespuckt und beleidigt

60-jähriger Ludwigsburger verunglimpft Frau rassistisch und schlägt sie – Dafür muss er 600 Euro Strafe bezahlen

Ludwigsburg. „Du Schlampe, geh zurück nach Russland“ und „Schade, dass Hitler euch nicht vergast hat“, soll der Angeklagte der 63-Jährigen zugerufen haben, als diese im April mit ihrem Hund vor ihrem Haus in Eglosheim Gassi ging. Dann soll er gedroht haben, den Hund umzubringen, der Frau auf den Rücken geschlagen und ihr anschließend ins Gesicht gespuckt haben. Der 60-Jährige saß gestern wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht.

Die von der Richterin verlesene Aussage eines jungen Mannes, der während des Vorfalls einschritt, belastete den Angeklagten schwer. Auch ein Polizist, der am Tatort die Zeugen vernahm, bestätigte, dass die Aussagen der Geschädigten und der Zeugen übereinstimmen. Der Beschuldigte habe zudem nach Alkohol gerochen.

„Seit zwei Jahren beleidigen und bedrohen sie mich“, erklärte die Geschädigte. Sie berichtete von längeren Streitereien zwischen dem Angeklagten, seiner Familie und ihr. Der Staatsanwalt ließ sich die Szene, die sich an dem besagten Abend im Juli aus Sicht der Geschädigten abgespielt hat, nochmals erklären. Ihm ging es darum, zu verstehen, wie es möglich war, dass der Beschuldigte die Frau kurz hintereinander auf den Rücken geschlagen und ins Gesicht gespuckt haben soll.

Schwester des Angeklagten sagt aus

Auch die Verteidigung war am genauen Hergang der Tat interessiert. Sie bat die Geschädigte als Zeugin an das Richterpult. Diese sollte auf einem Plan einzeichnen, wo genau was passiert war. Nachdem die 63-Jährige ihren Laufweg eingezeichnet hatte, reagierte die Richterin allmählich genervt, „Was wollen sie noch wissen?“, fragte sie den Verteidiger. Ob die Frau gestürzt sei, fragte er. Sie verneinte. Auf Wunsch der Verteidigung sollte dies ins Protokoll aufgenommen werden. „Das ist auch nicht angezeigt“, erwiderte die Richterin und forderte „Kommen wir zurück zur Sache.“

Die Verteidigung versucht, die Geschädigte in Widersprüche zu verstricken. Der Verteidiger stellte weitere Fragen, wollte den Vorfall in Zusammenhang mit älteren Streitereien setzen. Habe sie Hundekot an die Garagentür des Angeklagten geschmiert? „Nein“, antwortete die Geschädigte. Habe sie Erbrochenes vor deren Tür verteilt? „Nein.“ Haben sie ein Ei gegen die Tür einer Nachbarin geworfen? „Nein.“ Wieder schritt die Richterin ein: „Zum Vorwurf zurück“, forderte sie.

Die Schwester des Angeklagten versuchte im Zeugenstand, ihren Bruder zu entlasten. Sie war bei besagtem Vorfall dabei. Auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Verwandte verzichtet sie. Ihrer Meinung nach, habe ihr Bruder der Geschädigten nur sagen wollen, dass sie ihn in Ruhe lassen soll. Die Schwester spricht von psychologischem Terror, den die Frau ihnen gegenüber seit Jahren ausübe. Ihr Bruder habe die Geschädigte zur Rede stellen wollen. „Die hat ihm ins Gesicht gespuckt“, erklärte sie vor Gericht. Das habe sie aber nicht der Polizei gesagt, merkte die Richterin an.

Der Anwalt des Beschuldigten verwies darauf, dass es vor einiger Zeit ein Zivilverfahren gegeben habe. Darin hatte die 63-Jährige einem Vergleich zwischen ihr und der Familie des Beschuldigten zugestimmt. Beide Parteien sollen sich in Zukunft nicht mehr beleidigen. Die Geschädigte sei auch kein frommes Lamm, gab der Anwalt des Angeklagten zu bedenken.

Streitereien strafmildernd berücksichtigt

Die Verteidigung forderte die Einstellung des Verfahrens, da der Angeklagte keine Vorstrafen habe und es sich nur um geringe Schuld handle, da beide Seiten an den Streitereien beteiligt gewesen waren. Der Staatsanwalt widersprach und auch die Richterin sah dies anders. Ihr sei klar, dass es Auseinandersetzungen zwischen den Parteien gebe. Diese seien aber bereits berücksichtigt worden. Auch sei berücksichtigt, dass der Beschuldigte ein Alkoholproblem habe. Sie empfahl dem Angeklagten die Strafe von sechs Raten zu 100 Euro anzunehmen. Nach kurzer Absprache willigte die Verteidigung ein. Das Geld geht an die Sozialberatung Ludwigsburg.