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Missbrauch von Notrufen kommt Mann teuer zu stehen

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Nur bei Notfällen darf der Notruf 110 gewählt werden. Foto: Friso Gentsch/dpa

Das Ludwigsburger Amtsgericht hat einen 54-Jährigen wegen Missbrauchs von Notrufen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro verurteilt. Der Mann wohnt in Kornwestheim über einer Gaststätte und hat wegen angeblicher von dort ausgehender Lärmbelästigung zahlreiche Notrufe über 110 an das Lagezentrum des Polizeipräsidiums Ludwigsburg abgesetzt. Doch jedes Mal, wenn die Beamten kamen, und sich sogar leise von hinten angeschlichen haben, war offenbar kein Lärm zu hören.