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Erörterungstermin
15 Jahre soll der Rückbau von GKN I dauern

Die beiden Kuppeln von Neckarwestheim: GKN I (links) ist seit zehn Jahren abgeschaltet, bei GKN II reißen die Rufe nach einer sofortigen Stilllegung nicht ab. Es wird spätestens Ende 2022 vom Netz gehen.Archivfoto: Alfred Drossel
Die beiden Kuppeln von Neckarwestheim: GKN I (links) ist seit zehn Jahren abgeschaltet, bei GKN II reißen die Rufe nach einer sofortigen Stilllegung nicht ab. Es wird spätestens Ende 2022 vom Netz gehen. Foto: Alfred Drossel
Beim zweiten Erörterungstermin in der fast leeren Neckarwestheimer Reblandhalle (unten) geht es um den Rückbau des ersten GKN-Kraftwerkblocks (oben links) .Fotos: Alfred Drossel
Beim zweiten Erörterungstermin in der fast leeren Neckarwestheimer Reblandhalle (unten) geht es um den Rückbau des ersten GKN-Kraftwerkblocks (oben links) . Foto: Alfred Drossel
Gestern hat in der Reblandhalle die für drei Tage angesetzte Erörterung von Einwendungen und Bedenken von rund 190 Bürgerinnen und Bürgern sowie zwei Verbänden gegen den weiteren Rückbau von Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim begonnen.

Neckarwestheim. Insgesamt liegen mehr als 300 Einzeleinwendungen vor, über die das Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde und der Kraftwerksbetreiber offen diskutieren möchte.

Die Stilllegungs- und erste Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Die EnBW hat die Genehmigung am 13. Februar 2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im sogenannten Stilllegungs- und Restbetrieb.

Im Dezember 2017 hatte die EnBW Kernkraft GmbH die zweite Abbaugenehmigung für den ersten Block des Kraftwerks in Neckarwestheim beantragt. Der Antrag beinhaltet den Abbau des Unterteils des Reaktordruckbehälters einschließlich des sogenannten Kernschemels, das Brennelementlagerbecken und Reaktorbecken, Teile des Reaktorsicherheitsbehälters sowie tragende und aussteifende Bauteile innerhalb der Gebäude.

Die gegenüber dem Umweltministerium vorgebrachten Einwendungen gegen den Abbruch reichen von Fragen zur Zuverlässigkeit und der Fachkunde des beim Abbau eingesetzten Personals über den Restbetrieb und die konkreten Abbautätigkeiten bis hin zum Transport und der Lagerung der radioaktiven Abfälle.

Die Einwender kritisierten auch, dass dem aktuell in Rede stehenden weiteren Abbau der Anlage keine Untersuchung zur Umweltverträglichkeit vorausging.

Dazu hat Gerrit Niehaus, Leiter der baden-württembergischen Atomaufsicht und Genehmigungsbehörde, zu Beginn der Veranstaltung festgestellt, dass bereits im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stilllegung und dem Abbau des GKN..I im Jahr 2017 umweltrelevante Wirkungen berücksichtigt wurden.

In seinem Statement hat Dr. Manfred Möller vom Antragsteller, der EnBW Kernkraft, festgestellt, dass der Rückbau der Kernkraftwerke ein Teil der Energiewende sei, „den wir verantwortungsvoll anpacken.“ Für die geplanten Abbaumaßnahmen zur Stilllegung rechnet Möller bei einem verzögerungsfreien Rückbau mit 15 Jahren.

Ein Sprecher des BUND befürchtete, dass zu viel Abbruchmaterial freigemessen werde und so eine Gefahr für die Bevölkerung darstelle.

Ein früherer Mitarbeiter des Kraftwerks erhob schwere Vorwürfe gegen die Kraftwerksbetreiber. Beim Rückbau gehe es lediglich um wirtschaftliche Sicherheit, die Sicherheit für die Menschen werde mit Füßen getreten.

Die Erkenntnisse aus dem Erörterungstermin fließen in den weiteren Genehmigungsprozess ein. Das Umweltministerium rechnet damit, das Verfahren noch in diesem Jahr abschließen zu können.

Die Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim fordert unterdessen einen echten Neustart der Genehmigungsverfahren in Neckarwestheim und lehnt eine Teilnahme an der „Alibi-Veranstaltung“ in der Reblandhalle strikt ab.

„Rückbau der Kernkraftwerke ist Teil der Energiewende, den wir verantwortungsvoll anpacken.“

Dr. Manfred Möller
EnBW Kernkraft