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Änderung bei den Umweltzonen
Darum braucht man in Hemmingen und Leonberg wohl bald keine grüne Plakette mehr

In Umweltzonen wird eine grüne Plakette benötigt. Symbolfoto: dpa
In Umweltzonen wird eine grüne Plakette benötigt. Symbol Foto: dpa
Nach Luftmessungen mit entsprechenden Ergebnissen gibt es eine Neuregelung für viele motorisierte Verkehrsteilnehmer. Doch nicht überall werden bestehende Beschränkungen aufgehoben.

Hemmingen/Leonberg/Heilbronn. Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und zum 1. Januar 2024 mehrere grünen Umweltzonen aufzuheben. Davon betroffen ist im Kreis Ludwigsburg Hemmingen, das in einer Zone mit Leonberg liegt, sowie Heilbronn, Herrenberg und Heidenheim. Damit benötigen etwa Autofahrer dort keine grüne Plakette mehr. In Heilbronn müsste zudem das Tempolimit von 40 aufgehoben werden, soll aber aus Lärmschutzgründen bestehen bleiben. Ebenfalls bleibt das Lkw-Durchfahrverbot in Leonberg.

Hintergrund ist, dass sich die Luftqualität in den vergangenen Jahren aufgrund der Umweltzonen und weiterer ergriffener Maßnahmen in diesen Kommunen „erfreulich verbessert“ habe. So liegen die gemessenen Konzentrationen von Stickstoffdioxid laut RP mittlerweile deutlich unterhalb des Grenzwertes für das Jahresmittel von 40 µg/Kubikmeter. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden flächendeckend in Baden-Württemberg bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten. Auf Grundlage eines Gutachtens der Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist nachgewiesen, dass es mit der Aufhebung dieser Umweltzonen zu keinen erneuten Grenzwertüberschreitungen kommen wird, so das RP.

In Städten und Gemeinden, in denen die Schadstoffkonzentrationen mehr als zwei Jahre deutlich unter dem Grenzwert liegen, ist das Land rechtlich verpflichtet, die Umweltzonen aufzuheben. Im März hatte das schon für Heidelberg, Karlsruhe, Pfinztal und Schramberg gegolten.

Reaktion aus Hemmingen

Bürgermeister Thomas Schäfer freute sich auf Anfrage über die Meldung. Es sei schließlich positiv, dass sich die Luftqualität so verbessert habe. Die Umweltzone war zuletzt Thema, als die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises eine Fläche im Westen der Gemarkung als einen von zwei möglichen Standorten für eine Erddeponie ausgesucht hatte, unter anderem mit der Begründung, dass diese nicht in der Zone liege. Offengelassen wurde aber, inwieweit diese Folgen für die Lkw-Anlieferung gehabt hätte. Durch die Änderung ab 2024 würden nun aber in der Region mehr Flächen für den nach den Protesten nötig gewordenen neuen Suchlauf infrage kommen.

Info: Vor der Änderung gibt es ein Beteiligungsverfahren. Der Planentwurf wird deshalb vom 2. Oktober bis 2. November beim Regierungspräsidium, Ruppmannstraße 21, Stuttgart-Vaihingen, Referat 54.1, öffentlich ausgelegt. Zudem kann er unter www.rp-stuttgart.de > Über uns > Abteilungen > Abteilung 5 > Referat 54.1 > Luftreinhaltepläne abgerufen werden. Dort gibt es auch Infos, wie man Stellungnahmen (bis 16. November) abgeben kann.