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Mobilität
Das Ärgernis mit den Anhängern

Immer diese Anhänger: In Schwieberdingen beschweren sich Anwohner über solche Objekte am Straßenrand, die Stellplätze für Autos über einen längeren Zeitraum blockieren würden. Foto: Holm Wolschendorf
Immer diese Anhänger: In Schwieberdingen beschweren sich Anwohner über solche Objekte am Straßenrand, die Stellplätze für Autos über einen längeren Zeitraum blockieren würden. Foto: Holm Wolschendorf
In Schwieberdingen regen sich Anwohner auf, dass immer wieder Anhänger auf öffentlichen Park-plätzen abgestellt und monatelang nicht mehr bewegt werden. Das Thema beschäftigt auch das Bundesverkehrsministerium.

Schwieberdingen. Man kann die Uhr danach stellen. Sobald in einem Ausschuss einer Kreiskommune Baugesuche behandelt werden, fragt mindestens ein Ratsherr oder eine Stadträtin, ob bei dem jeweiligen Vorhaben auch genügend Stellplätze für Autos eingeplant sind. Die Anfrage zeigt, dass in fast jeder der 39 Städte und Gemeinden im Landkreis Parkplätze ein rares Gut sind – auch in Schwieberdingen. Das erklärt die Zuschrift des Lesers M., die unsere Zeitung in dieser Woche erreicht hat.

Ihn ärgert es, dass an der Breslauer Straße oder der Liegnitzer Straße Anhänger dauerhaft geparkt werden und dann Eltern behindern, die ihren Nachwuchs in die Kita bringen wollen, Briefkästen blockieren oder Anliegern die Parkplätze wegnehmen. „Weder die Gemeinde noch die Polizei können etwas bewirken“, sagt M. „Wohnstraßen sind aber keine Abstellplätze, schon gar nicht für Kennzeichen mit S oder BB.“

Die Schwieberdinger Haupt- und Ordnungsamtsleiterin Carmen Hirsch versichert, dass die genannten Straßen regelmäßig vom Gemeindevollzugsdienst kontrolliert werden. „Sobald wir Verstöße feststellen, gibt es Verwarnungen“, sagt die Expertin – oder Bußgelder. Die liegen in der Regel zwischen 20 und 30 Euro und wirken offenbar nicht sonderlich abschreckend.

Ein weiteres Problem: Ein Abstellen von Anhängern (oder Wohnwagen) ist nicht generell verboten. So sieht es die Straßenverkehrsordnung im Paragrafen 12 vor. „Auch wenn es nicht jedem Anwohner gefällt“, sagt Hirsch. Nach Überzeugung von Fachanwälten gilt allerdings, dass Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen geparkt werden dürfen. Ihre Empfehlung: den Zustand dokumentieren und den Behörden melden.

Einen ähnlich gelagerten Fall hat der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier bereits seit diesem Sommer zur Chefsache erklärt: Anhänger, die entlang der Straßen abgestellt werden, um Werbung zu machen. In einem Brief an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium und CDU-Bundestagsabgeordneten Steffen Bilger („lieber Steffen“) schreibt Allgaier, dass nach Einschätzung des Landratsamtes und vieler Ortspolizeibehörden solch ein Verhalten zunehmen würde. „In den meisten Fällen“, so der Landrat, „werden diese Anhänger nur zum Zweck der Reklame auf öffentlichen Flächen abgestellt.“ Das sei nicht nur verboten, „sondern entzieht auch dem öffentlichen Raum die dringend benötigten Parkplatzflächen“.

Der Landrat forderte die Bundesregierung daher in dem Schreiben an Bilger auf, sich dieses Themas anzunehmen (wir berichteten). Die Entfernung solcher Anhänger aus dem öffentlichen Straßenraum gestalte sich nämlich schwierig. Denn aus straßenrechtlicher Sicht benötige ein solcher Anhänger zwar eine Sondernutzungserlaubnis, wenn sein Parken den sogenannten Gemeingebrauch überschreitet. Allerdings sei es oftmals schwer festzustellen, ob der Anhänger nur dem Zweck der Werbung dient oder ein normaler Anhänger mit Firmenaufdruck ist, der nur kurzfristig geparkt wurde – auf bloßen Verdacht könne er aber nicht einfach abgeschleppt werden.

In den vergangenen Wochen war Bilger nach eigenen Angaben mit dem Landrat „immer wieder im Austausch“ zu dem Thema. „Mich haben auch mehrere Bürgerbriefe dazu erreicht“, so der Staatssekretär. Er ist der Ansicht, dass eine Verschärfung bestehender Vorschriften oder eine Erhöhung von Bußgeldern ins Leere läuft, wenn es bereits an der Überwachung bestehender Regeln mangeln würde. „Somit sind effektive Kontrollen vor Ort entscheidend“, sagt Bilger. Für eine weitergehende gesetzliche Regelung wäre eine Verständigung zwischen dem Bund und den Ländern erforderlich.

„Mir ist bewusst, dass diese Antwort für Sie sicherlich etwas unbefriedigend ist“, schreibt der Ludwigsburger CDU-Abgeordnete dem Landrat, der auch sein Parteifreund ist. „Ich bin aber gerne jederzeit bereit, mit Ihnen zu überlegen, wie eine Verbesserung erzielt werden kann.“

Aus Allgaiers Sicht ist nach wie vor der Gesetzgeber gefordert, „dieser Unsitte Einhalt zu gebieten“. Er will im Kampf gegen die Werbeanhänger jedenfalls nicht klein beigeben und hält eine Bund-Länder-Runde für eine gute Idee.