1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Ludwigsburg
Logo

Analyse
Illuminaten im Amt: Wie Ausnahmen zur leuchtenden Regel werden

Beleuchtetes Fachwerk: Markgröningen ist eine von bisher nur zwei Kreiskommunen mit genehmigter Fassadenbeleuchtung. Foto: Alfred Drossel
Beleuchtetes Fachwerk: Markgröningen ist eine von bisher nur zwei Kreiskommunen mit genehmigter Fassadenbeleuchtung. Foto: Alfred Drossel

Der Gesetzestext liest sich eindeutig: Im Sommer dürfen die Fassaden von Gebäuden, die der öffentlichen Hand gehören, nicht mehr beleuchtet werden, sofern dies nicht Gründe der öffentlichen Sicherheit erfordern – man denke an den Hohenasperg. So steht es seit gut einem Jahr im Landesnaturschutzgesetz. Freilich lässt Paragraf 21 Ausnahmen zu, und die sind nach den einschlägigen Vollzugshilfen des Umweltministeriums auch durchaus zahlreich. Trotzdem müssten sie genehmigt werden.

Viele Rathäuser im Kreis berührt das aber allem Augenschein nach wenig: Sie lassen erst mal auf gut Glück weiter beleuchten, was bislang beleuchtet wurde. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt wäre dabei für 28 der 39 Kreiskommunen zuständig. Ganze zwei Ausnahmeanträge hat sie bisher erhalten und bewilligt, die von Großbottwar und Markgröningen. Besigheim zum Beispiel beleuchtet vorerst ohne Genehmigung weiter: Man wolle der Bevölkerung nach der Pandemie „das gewohnte Ambiente nicht stehlen“, prüfe aber, wo die Illumination der Altstadt auch künftig „notwendig, wo sie wichtig und wo sie entbehrlich“ sei.

Wer Besigheim kennt, wird diese Argumentation verständlich finden – ein Vollzug des neuen Gesetzes ist sie aber nicht. Mit Kontrollen über die Einhaltung des Beleuchtungsverbots wäre der Landkreis jedoch schlicht überfordert, heißt es im Landratsamt. Dazu fehle das Personal, außerdem könnten Verstöße gar nicht sanktioniert werden. Das Umweltministerium räumt verklausuliert ein, dass das Verbot zumindest in diesem Punkt kein scharfes Schwert für den Insektenschutz ist: „Die Überwachung der Einhaltung einer gesetzlichen Vorschrift stößt immer an Grenzen, das ist kein Spezifikum des Naturschutzrechts“, heißt es in Stuttgart. Strafvorschriften seien dem Land gar nicht möglich, sondern nur dem Bund. Und Bußgelder könnten nur gegen Personen verhängt werden und nicht gegen Kommunen, weil denen nicht vorgeschrieben werden könne, „wer den Ausnahmeantrag zu stellen hat“. Damit könne „auch kein Bußgeld an die Unterlassung dieses Antrags geknüpft werden“.

Hinzu kommt: Für die Ausnahmegenehmigungen in den sechs Großen Kreisstädten des Landkreises (und fünf mit ihnen über Verwaltungsgemeinschaften verbundenen, kleineren Gemeinden) sind die Großen Kreisstädte selbst zuständig, auch wenn ihnen die in den Kreishäusern vorhandene ökologische Expertise in der Regel fehlt. Das heißt: „Licht aus“ ist für diese Städte im Konfliktfall nicht zwingend – es wird für sie zur Abwägungsfrage, ob sie sich dann eher für mehr Insektenschutz oder fürs wie gewohnt leuchtende Selbstmarketing entscheiden.

Es gibt Untere Naturschutzbehörden, die das „systemwidrig“ nennen – im Ludwigsburger Landratsamt hingegen hält man sich mit Kommentaren zurück. Das Ministerium beruft sich auf das Landesverwaltungsgesetz: Die Ermächtigung der Großen Kreisstädte zur eigenen Aufsichtsbehörde sei „kein Freibrief“, sondern „zwingend“. Allerdings liegt unserer Zeitung ein behördeninterner Schriftverkehr vor, in dem das Naturschutzreferat des Ressorts von einer „nicht vorgesehenen“ Ausweitung der Kompetenzen der Großen Kreisstädte spricht, die „im Eifer des Gefechts schlicht übersehen“ worden sei. Heißt wohl: bei den Auseinandersetzungen zwischen Umwelt- und Finanzressort, das vor Jahresfrist zahlreiche Ausnahmekriterien – etwa für historisch, kulturell oder architektonisch bedeutende Gebäude wie die Schlösser – gegen den Naturschutz durchsetzte.

Für den Insektenschutz ist diese Gesetzesgenese einerlei. Faktisch wird beispielsweise die Große Kreisstadt Vaihingen am Ende allein darüber entscheiden, ob sie den Dreiklang aus Rathaus (städtischer Besitz), Schloss Kaltenstein (Land) und Stadtkirche nachts weiterhin anstrahlt oder nicht. Und die Stadt Marbach dürfte – sobald sie aus ihrer bisherigen Anfrage ans Landratsamt einen Antrag gemacht hat – das Licht am Torturm wegen seiner historischer Bedeutung wieder einschalten können. An der Stadtmauer hat man es gleich angelassen – für die Verkehrssicherheit.