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Leistungskürzungen
Konsequenz statt Bestrafung

Laut Bundesverfassungsgericht verletzen drastische Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger das Grundgesetz.Foto: Jens Schulze/epd
Laut Bundesverfassungsgericht verletzen drastische Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger das Grundgesetz. Foto: Jens Schulze/epd
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach drastische Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger das Grundgesetz verletzen, hat hohe Wellen geschlagen. Auch im Kreis sehen viele in den Sanktionen eine Bestrafung, dabei sind sie die logische Konsequenz von Pflichtverletzungen.