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Wohnkosten
Landkreis Ludwigsburg erhöht Mietobergrenzen für ALG-II-Empfänger

Wer ALG II bezieht, bekommt in der Regel nur die örtlich „angemessenen“ Wohnungskosten vom Jobcenter ersetzt. Foto: Hannibal Hans/ dpa
Wer ALG II bezieht, bekommt in der Regel nur die örtlich „angemessenen“ Wohnungskosten vom Jobcenter ersetzt. Foto: Hannibal Hans/ dpa
Bezahlbare Mietwohnungen sind rar – und Mieten wie Mietnebenkosten steigen weiter stark. Doch wer auf Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen ist und die Wohnkosten daher vom Jobcenter erstattet bekommt, muss günstig wohnen: Die Miete soll nicht zu hoch, sondern der sozialen Lage „angemessen“ sein.. Da das immer schwieriger wird, hebt der Landkreis die Grenzen der als „angemessen“ geltenden Wohnkosten für ALG-II-Empfänger rückwirkend zum 1. Mai um 9,8 Prozent an.