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Amtsgericht Vaihingen sieht keine „böswillige Vorgehensweise“
Mangelernährung, gebrochene Rippen, Hämatome: Paar vernachlässigt Kinder

Den Eltern sei keine böswillige Vorgehensweise nachzuweisen, hat das Amtsgericht Vaihingen befunden. Symbol
Den Eltern sei keine böswillige Vorgehensweise nachzuweisen, hat das Amtsgericht Vaihingen befunden. Symbol Foto: David-Wolfgang Ebener
Elternpaar vernachlässigt Sorgerecht: Das Verfahren wird eingestellt, die Eltern müssen eine Geldbuße in Höhe von 1500 Euro zugunsten der Kinder zahlen.