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Lärmaktionsplan
Mehr Ruhe in Oberstenfeld: Tempo 40 soll den Durchbruch bringen

Auf der Gronauer Ortsdurchfahrt soll nach dem Wunsch des Gemeinderats künftig Tempo 40 gelten. Archivfoto: Oliver Bürkle
Auf der Gronauer Ortsdurchfahrt soll nach dem Wunsch des Gemeinderats künftig Tempo 40 gelten. Foto: Oliver Bürkle
„Es geht um das Wohl der Bürger“, sagte Bürgermeister Markus Kleemann in der jüngsten Gemeinderatssitzung. An diesem Abend war auch von der Hoffnung die Rede, dass mit den jetzt mehrheitlich beschlossenen Tempobeschränkungen im Rahmen des Lärmaktionsplanes vieles besser wird.

Oberstenfeld. Jetzt hängt es vom Landratsamt ab, ob die Maßnahmen überhaupt genehmigt werden. Er rechne mit einer 50:50-Chance, meinte der Bürgermeister gegenüber unserer Zeitung.

Der Hintergrund: Beim letzten Lärmaktionsplan 2016 wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen der Gemeinde mit Temporeduzierungen auf 30 km/h etwa auf der Gronauer Ortsdurchfahrt abgelehnt. Deshalb geht die Kommune jetzt bei der alle fünf Jahre vorzunehmenden Fortschreibung mit Tempo 40 als Kompromiss ins Rennen.

Gemeinderat befüchtet einen Flickenteppich

Das geschah der Vernunft gehorchend, doch Gemeinderat Michael Meder (Freie Wähler) machte aus seiner Enttäuschung keinen Hehl. „Wir hoffen, dass wir dieses Mal vorwärtskommen, aber einheitlich Tempo 30 wäre besser gewesen.“ Meder übte Kritik an dem jetzt möglicherweise entstehenden Flickenteppich von 30er und 40er Zonen. Der Bürgermeister räumte ein, dass der wohl nicht zu vermeiden ist.

Die Kernpunkte der kurzfristigen Maßnahmen: Temporeduzierungen auf 40km/h in der Gronauer Straße (L1116), in der Ortsdurchfahrt Gronau (L1117) samt lärmoptimiertem Asphalt und in der Schmidhausener Straße (K1616). Außerdem ist die Ausweitung der Zone 30 in der Kreuzstraße von der Einmündung Lichtenberger Straße bis zum Kindergarten Hauäcker enthalten.

Für eine Lärmschutzwand wäre das Land zuständig

Ebenfalls dabei: Temporeduzierungen auf 70 km/h ortsauswärts Richtung Beilstein sowie ortsauswärts Richtung Prevorst/Kurzach bis zur Rechtskurve. Bei der öffentlichen Auslegung des Planes gab es aus der Bürgerschaft noch die Anregung, an einem Teilstück der Landesstraße zwischen Lichtenberger Straße und Bahnhofstraße eine Lärmschutzwand zu erreichen. Hier ist aber das Land als Straßenbaulastträger zuständig.

Kritisch angemerkt wurde aus der Bürgerschaft zudem, dass Temporeduzierungen auch aus Sicherheitsgründen erforderlich wären, was aber laut Stellungnahme nicht Inhalt des Lärmaktionsplanes ist. Außerdem hatten Anwohner eigene Lärmmessungen gemacht, die höhere Werte ergaben. Angeregt wurden außerdem intelligente Ampelschaltungen sowie eine Durchfahrtbeschränkung für Motorräder auf der Teilortsumgehungsstraße. Das sei aber nur möglich, wenn es geeignete Ausweichstrecken gebe, so das für den Lärmaktionsplan zuständige Fachbüro.

Landratsamt wird wohl nicht alle Vorschläge genehmigen

Ebenfalls vorgeschlagene stationäre Tempokontrollen wurden an das Landratsamt weitergegeben, das zusagte, hier etwas zu machen. Reaktionen des Landratsamtes im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes zeigten jedoch, dass die Kreisbehörde nicht bei allen Vorschlägen mitzugehen scheint.