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Gedrängelt und beleidigt
Nötigung auf der Ludwigsburger Steige: Es bleibt bei Strafbefehl über 2000 Euro

Der Angeklagte soll extrem nah aufgefahren sein, gehupt und mit den Armen gefuchtelt haben. Das Gericht glaube den entsprechenden Zeugenaussagen.
Der Angeklagte soll extrem nah aufgefahren sein, gehupt und mit den Armen gefuchtelt haben. Das Gericht glaube den entsprechenden Zeugenaussagen. Foto: dpa
Widerspruch gegen eine Geldstrafe wegen Nötigung hatte ein Mann eingelegt. Im Saal des Ludwigsburger Amtsgerichts überlegte er es sich dann anders.