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Naturschutz
Parken am Neckar kann teuer werden

Der Neckartalradweg zwischen Freiberg und Benningen. Wer hier sein Auto unbefugt abstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Foto: Andreas Becker
Der Neckartalradweg zwischen Freiberg und Benningen. Wer hier sein Auto unbefugt abstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Foto: Andreas Becker
Wegen Parkens in der freien Natur hat ein Mann aus Benningen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren am Hals. Sein Schwiegervater Roland Röhling aus Freiberg möchte das nicht so einfach hinnehmen und hat in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats sowie im Gespräch mit unserer Zeitung seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht.

Freiberg/Benningen. Es war vor wenigen Wochen, als der Schwiegersohn von Roland Röhling sein Auto vor seinem Stückle abstellte. Dieses befindet sich am Neckar zwischen Freiberg und Benningen, Die einzige Möglichkeit, die unteren Grundstücke dort zu erreichen, führt über den Neckartalradweg. Ein Verkehrszeichen „Anlieger frei“ gewährt den Bewirtschaftern der Grundstücke freie Fahrt. Klassische Stückle mit Obstbäumen, Wiesen, aber auch Weinberge werden dort von Privatleuten betreut.

Eines Tages sieht Röhlings Schwiegersohn, wie Beamte der Wasserschutzpolizei das Kennzeichen seines Autos notieren. Den Hinweis, dass er dort ein Grundstück bewirtschaftet, ignorieren sie. Sie überreichen dem Mann einen Zettel, auf dem steht, dass es sich um „Parken in der freien Natur“, also um eine Umwelt-Ordnungswidrigkeit handelt. „Jeden Tag fährt die Wasserschutzpolizei mit dem Boot dort vorbei und hat noch nie etwas bemängelt – doch jetzt auf einmal...“, wundert sich Röhling. Grundstücksbesitzer hätten dort keine andere Zufahrts- und Parkmöglichkeit.

„Das höre ich zum ersten Mal“, wunderte sich Peter Müller, Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung bei der Stadt Freiberg, in der Gemeinderatssitzung über das Knöllchen. Seit Jahrzehnten werde dort geparkt. Das jetzt zu ahnden, halte er „für nicht nachvollziehbar“. Seine Nachfrage beim Landratsamt Ludwigsburg ergab, dass man dort offenbar Angler disziplinieren wolle. Diese dürften an der Stelle nämlich nur zum Ein- und Ausladen parken. Parken sie länger, droht ein Strafzettel. Die daraus resultierenden Bußgeldverfahren „gehen an der Stadt vorbei“, sagt Peter Müller und nimmt die Ordnungshüter der Wasserschutzpolizei, die nicht nur per Boot, sondern auch per Auto Streife fahren, in Schutz: „Sie sehen ja nicht, ob es das Auto eines Anglers oder eines Grundstückseigentümers ist.“

Aufgrund der Coronapandemie und des damit verbundenen veränderten Freizeitverhaltens der Menschen sei die Anzahl der Parkverstöße in der freien Landschaft angestiegen, teilt Frank Wittmer von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landratsamts Ludwigsburg auf Anfrage mit. An Gewässern werde bei den Anglern nur das Be- und Entladen ihrer Ausrüstung geduldet. Danach müsse das Fahrzeug auf dem nächstgelegenen zulässigen Parkplatz abgestellt werden. Sowohl auf Straßen als auch auf Feldwegen greife die Straßenverkehrsordnung. Demnach dürfen auf diesen Verkehrswegen nur Anlieger und Berechtigte wie Grundstücksbesitzer zur Bewirtschaftung ihrer Grundstücke oder Jäger fahren. „Verstöße werden nach dem Naturschutzgesetz Baden Württemberg geahndet“, teilt der Sprecher des Landratsamts mit. Das Parken in der freien Landschaft und das Befahren seien vom sogenannten Betretungsrecht ausdrücklich ausgenommen. Wer dort dennoch verbotswidrig unterwegs ist und sein Fahrzeug „vorsätzlich oder fahrlässig auf Flächen, die dafür nicht bestimmt sind“, abstellt, muss zahlen. Der Bußgeldkatalog Umwelt des Landes Baden-Württemberg sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von 88,50 Euro vor. 25 Euro davon beträgt allein die Gebühr.

Doch dieses Geld wird sich der Schwiegersohn von Roland Röhling wohl sparen können. Denn: Bei der Durchführung der Bußgeldverfahren werden die Betroffenen zum Vorwurf entweder direkt von der Polizei oder von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ludwigsburg angehört. „Sollte in dem Anhörungsverfahren mitgeteilt werden, dass zum Zwecke der Bewirtschaftung eines Grundstückes geparkt wurde, wird dies überprüft und das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegebenenfalls eingestellt“, so Frank Wittmer.

„Verstöße werden nach dem Naturschutzgesetz Baden Württemberg geahndet.“

Frank Wittmer
Sprecher des Landratsamts Ludwigsburg