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Kommentar zum Urteil im Tabitha-Prozess
Saubere Ermittlungsarbeit der Polizei ermöglicht Schuldspruch

Das Gericht hat ein Urteil im Tabitha-Prozess gesprochen. Foto: Holm Wolschendorf
Das Gericht hat ein Urteil im Tabitha-Prozess gesprochen. Foto: Holm Wolschendorf
Das Stuttgarter Landgericht hat den Angeklagten Naim A. im Tabitha-Prozess schuldig gesprochen. Er muss nun eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Möglich wurde dieses Urteil nur mit Hilfe der umfangreichen Ermittlungsarbeit der Polizei. Gut so, kommentiert unser Kollege Frank Elsässer.