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Corona
So setzen Unternehmen im Kreis die 3G-Regelung am Arbeitsplatz um

Geimpft, genesen, getestet: Nur wer eines dieser Kriterien erfüllt, darf in Deutschland an seinen Arbeitsplatz. Foto: Robert Michael/dpa
Geimpft, genesen, getestet: Nur wer eines dieser Kriterien erfüllt, darf in Deutschland an seinen Arbeitsplatz. Foto: Robert Michael/dpa
Unternehmen aus dem Kreis Ludwigsburg berichten, wie sie die 3G-Regel am Arbeitsplatz seit gestern umsetzen

Kreis Ludwigsburg. Im Kampf gegen die Coronapandemie gelten seit gestern auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln: Zutritt bekommt nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die entsprechenden Nachweise zu überprüfen und die Regeln zu kontrollieren. Das ist äußerst aufwendig, wie eine Umfrage unter Unternehmen im Kreis Ludwigsburg ergibt.

Trumpf (Ditzingen): Beim Hochtechnologieunternehmen Trumpf in Ditzingen arbeiten etwa 4400 Menschen – um dort die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz zu erfüllen, sei ein „erheblicher Aufwand“ nötig, teilt Trumpf-Sprecher Rainer Berghausen mit. Um lange Kontrollschlangen zu vermeiden, wird der Zugang über die Mitarbeiterausweise kontrolliert. „Das heißt, wir werden den Zugang zum Werksgelände über die Mitarbeiterausweise sperren. Wer den Status geimpft oder genesen nachweisen kann, schaltet seinen Ausweis frei“, erklärt Berghausen. „Für diejenigen, die ihren Status nicht offenlegen wollen oder ungeimpft sind, haben wir ein Testzentrum in einem Nebengebäude außerhalb des Werksgeländes. Dort kann man sich testen lassen – mit dem Nachweis bekommt man Zugang über die Hauptpforten zum Werksgelände.“

Wer keinen 3G-Nachweis vorlegen will oder kann, „muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen“, so der Sprecher. „Wer deshalb seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, kann beispielsweise seinen Vergütungsanspruch verlieren.“ Außerdem entstehe durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz kein Anspruch auf Homeoffice oder mobiles Arbeiten.

Ungeimpfte Trumpf-Beschäftigte könnten „jederzeit“ einen Impftermin im firmeneigenen Gesundheitszentrum beim Betriebsarzt vereinbaren. „Wir weisen auch intern bei jeder passenden Gelegenheit auf die Impfmöglichkeit hin und klären auch im Intranet und im Gesundheitszentrum über die Vorteile einer Impfung auf“, so Berghausen. Wer nicht geimpft sei und wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne müsse, der habe „unter Umständen für die Zeit der Quarantäne keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung“.

Gestern trat auch die Homeoffice-Pflicht in Kraft – deshalb arbeiteten am Standort Ditzingen nur rund 1900 Beschäftigte. „Davon haben sich bis zum frühen Nachmittag bereits 1500 als geimpft oder genesen registriert“, so Berghausen. Für den Zugang zum Ditzinger Trumpf-Betriebsrestaurant gilt seit 8. November die 3G-Regel. „Eigene Bereiche für Geimpfte und Genesene und für Ungeimpfte sind derzeit nicht vorgesehen“, so der Sprecher.

W&W-Gruppe (Ludwigsburg/Kornwestheim): Auch Beschäftigte der W&W-Gruppe (Wüstenrot&Württembergische) dürfen die Firmenareale seit gestern nur noch betreten, wenn sie geimpft, von Corona genesen sind oder ein offizielles Zertifikat über einen aktuellen und negativen Coronatest vorlegen können. „Um dies zu gewährleisten, werden die Firmenausweise von W&W-Beschäftigten entsprechend programmiert, sodass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Anforderungen der 2G-Regelung erfüllen, weiter ohne Beschränkungen zu ihrem Arbeitsplatz gelangen“, erklärt Unternehmenssprecher Immo Dehnert. „Getestete Personen melden sich an der Pforte und werden dort nach Überprüfung des Teststatus’ für den jeweiligen Arbeitstag freigeschaltet und eingelassen.“ So sei auch der Zutritt zu den Betriebsrestaurants geregelt.

„Wer keinen der geforderten Nachweise erbringt, kann das Firmengelände nicht betreten“, so Dehnert. Wer dann nicht von zu Hause aus arbeiten kann, also ausfällt, bei dem gebe es „eine Einzelfallprüfung zum weiteren Vorgehen“.

Bosch (Gerlingen/Schillerhöhe): Auch der Technologiekonzern Bosch setzt seit gestern auf digitale Zugangskontrollen über den Mitarbeiterausweis – „auf Basis zuvor freiwillig hinterlegter Nachweise“, und an den Werkstoren gebe es Testzentren, wie Sprecherin Nora Lenz-Gaspary erläutert. Seit gestern Morgen würden die bundesweiten 3G-Regeln am Arbeitsplatz an den Bosch-Standorten umgesetzt. Zwar sei der Aufwand dafür erheblich, und zwar sei es an den Werkstoren gestern teilweise zu Wartezeiten gekommen – „doch ist uns an den Bosch-Standorten ein weitgehend reibungsloser Ablauf gelungen, auch dank dem Verständnis und der Kooperation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so Lenz-Gaspary.

VR-Bank Ludwigsburg: „Wir können den Zugang zum Arbeitsplatz individuell über die elektronischen Zutrittsausweise regeln“, sagt auch Bernd Weisheit, Sprecher der VR-Bank Ludwigsburg. Wie mit Beschäftigten verfahren wird, die keinen 3G-Nachweis erbringen? „Bei Bedarf schaffen wir hier Einzelfalllösungen im Rahmen des Darstellbaren“, so Weisheit. Die Impfung gegen Corona „sehen wir als wichtigen Beitrag der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verantwortung aller Menschen untereinander“.

Die einzige Kantine der VR-Bank befindet sich in dem Gebäude in der Schwieberdinger Straße in Ludwigsburg; die Nutzung der Kantine „richtet sich streng nach den jeweiligen Coronavorgaben – je nach Stufe entsprechend 3G oder 2G zuzüglich Dokumentation der Anwesenheit“.

Kreissparkasse Ludwigsburg: Die 3G-Kontrollen am Arbeitsplatz werden dezentral an den rund 50 Standorten der Kreissparkasse Ludwigsburg und dort von den jeweiligen Führungskräften durchgeführt. Sprecher Gustav-Herbert Binder spricht auf Nachfrage von „einem immensen Aufwand“, betont aber auch: „Aus unserer Sicht ist die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sinnvoll und zu begrüßen. Sie erhöht generell im gesellschaftlichen Interesse den Druck zur Immunisierung.“ Außerdem trage sie in Unternehmen, auch in der Kreissparkasse, dazu bei, dass das gesundheitliche Risiko in der Belegschaft minimiert werde. Doch führe „die konkrete Umsetzung im Infektionsschutzgesetz leider zu einem hohen bürokratischen Aufwand“, so Binder.

Auch bei der Kreissparkasse (KSK) kommt keine Person ohne 3G-Nachweis mehr in die Geschäftsräume. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen gültigen Testnachweis vorlegen. „Arbeitsrechtliche Fragestellungen werden im Einzelfall geklärt“, antwortet Binder, was mit ungeimpften Mitarbeitern passiere, die sich infizieren und deshalb als Arbeitskraft ausfallen.

Getrennte Kantinenbereiche plant die KSK derzeit nicht – die Umsetzung wäre laut Binder „räumlich wie organisatorisch schwierig. Zudem besteht bei uns ein Hygiene- und Schutzkonzept, das durch die konsequente 3G-Pflicht nochmals verbessert wird.“