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Ethik
Stich ins Herz der Kinderschützer

Grund für eine Rüge des Deutschen Werberats: Bild eines tätowierten Kleinkinds im Schaufenster eines Tattoostudios. Foto: Holm Wolschendorf
Grund für eine Rüge des Deutschen Werberats: Bild eines tätowierten Kleinkinds im Schaufenster eines Tattoostudios. Foto: Holm Wolschendorf
Darf ein Tattoostudio mit dem Foto eines Kleinkindes werben? Der Deutsche Werberat hat auf eine Beschwerde des Kinderschutzbundes reagiert und eine öffentliche Rüge ausgesprochen. Der Inhaber kann die Kritik nicht nachvollziehen und will deshalb das Werbeplakat nicht entfernen.