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Verkehr
Tempo30 soll für mehr Ruhe in Freiberg sorgen

Zahlreiche Freiberger Bürger und die Verwaltung hoffen auf durchgehend Tempo 30 in der Stuttgarter Straße. Foto: Holm Wolschendorf
Zahlreiche Freiberger Bürger und die Verwaltung hoffen auf durchgehend Tempo 30 in der Stuttgarter Straße. Foto: Holm Wolschendorf
Zuständigkeit bei Stadt und Kreis – Lärmaktionsplan soll im ersten Quartal dem Freiberger Gemeinderat vorgelegt werden

Freiberg. Schon seit Jahren ist Rudolf Krauter ein aktiver Kämpfer für den Lärmschutz in seiner Heimatstadt. Deshalb engagierte er sich auch im Aktionsbund gegen Lärm und dicke Luft in Freiberg und Umgebung – bis zu dessen Auflösung im Oktober 2019. Ein wichtiges Thema war ihm dabei immer eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Stundenkilometer in der Stuttgarter Straße. Ein Wunsch, der ihn auch heute nicht loslässt, und der von der Stadt Freiberg bereits im Entwurf des Lärmaktionsplans definiert wurde. Doch wann kommen endlich die Schilder, die dort auf Tempo30 hinweisen? „Das interessiert ja alle Heutingsheimer, insbesondere die Anwohner der Stuttgarter Straße, die sich in einer Befragung zu 80 Prozent für eine ‚30er-Reduzierung’ ausgesprochen hatten“, schreibt Rudolf Krauter in einer E-Mail an unsere Zeitung und merkt an: „Nachdem nun auch in Benningen Tempo30 in der Beihinger Straße umgesetzt wurde, erscheint es umso unverständlicher, warum in Freiberg sich nichts bewegt.“

Stellungnahmen in Bearbeitung

Peter Müller, Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung im Freiberger Rathaus, fasst die Fakten zusammen. Demnach fasste der Gemeinderat noch vor den Sommerferien 2020 den Auslegungsbeschluss für den Lärmaktionsplan, welcher Grundlage für das Tempolimit ist. Ein erster Entwurf des Planwerks stammt aus dem Jahr 2016. Mittlerweile haben die Bürger und die Träger der öffentlichen Belange – darunter auch das Regierungspräsidium Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg – ihre Stellungnahmen abgegeben. „Wir sind dabei, diese zusammen mit dem beauftragten Verkehrsingenieurbüro zu bearbeiten, was allerdings unter anderem wegen der Coronakrise zu Verzögerungen geführt hat“, sagt Ordnungsamtsleiter Müller. Er gehe davon aus, dass die Verwaltung den Plan noch im ersten Quartal erneut dem Gemeinderat zur Verabschiedung vorlegen wird, bevor er final an die zuständigen Behörden weitergeleitet wird.

Gut möglich, dass es mit dem Tempolimit im nördlichen Bereich der Stuttgarter Straße zwischen Kreuzung Bahnhofstraße und Kreuzung Mühlstraße (China-Haus) bald etwas wird. Denn für verkehrsrechtliche Anordnungen in diesem Abschnitt ist die Stadt Freiberg seit 1. Januar selbst zuständig. „Wir werden das thematisieren“, verspricht Müller. Er werde mit Bürgermeister Dirk Schaible besprechen, „ob wir die Sitzungsrunden im März oder April anstreben“.

Dennoch bleibt es das Ziel, dass die gesamte Stuttgarter Straße – also auch der südliche Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Ludwigsburger Straße – ein Tempo-30-Limit erhält, um die Bevölkerung vor Lärmbelastung durch den Verkehr zu schützen. Während der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplans gab es laut Peter Müller zahlreiche Anträge aus der Bevölkerung, auch den südlichen Teil auf 30Stundenkilometer zu beschränken. „Dies haben auch der Gemeinderat und die Stadtverwaltung unterstützt“, so Müller.

Weil es sich in diesem Bereich um eine Kreisstraße handelt, ist für die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Das Problem: Während in einem Teil der Straße die Lärmgrenzwerte überschritten werden, liegen sie insbesondere im südlichen Teil leicht darunter und ergeben damit keinen Rechtsanspruch auf durchgehend Tempo30. „Wir werden diesbezüglich das Landratsamt kontaktieren und zusätzlich zu der Lärmbelastung auch mit den Themen Verkehrssicherheit argumentieren“, sagt Peter Müller. So gebe es in der Stuttgarter Straße Fußgängerüberwege, die durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung sicherer würden. Durchgehend Tempo30 in der Stuttgarter Straße schaffe eine einheitliche Vorschrift und sorge somit auch für mehr Akzeptanz seitens der Autofahrer. „Im übrigen ist es unseres Erachtens mittlerweile anerkannt, dass im bewohnten Bereich innerhalb geschlossener Ortschaften 30Stundenkilometer angesetzt ist“, sagt Müller.