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Prozessauftakt
Tödlichen Aufprall nicht bemerkt?

An dieser Stelle zwischen einer Tankstelle und der Abfahrt nach Großsachsenheim starb ein 21-jähriger Fußgänger. Archivfoto: Alfred Drossel
An dieser Stelle zwischen einer Tankstelle und der Abfahrt nach Großsachsenheim starb ein 21-jähriger Fußgänger. Foto: Alfred Drossel
Fahrer, der nachts in Fußgänger gerast war, will an Bake als Ursache für Kollision geglaubt haben – Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord

Sachsenheim/Heilbronn. Immer wieder kommen dem jungen Mann Tränen, wenn er über jene Geschehnisse in der Nacht des 12. Mai 2019 sprechen soll, und er bricht ab. Mit seiner Lebensgefährtin, seiner Schwester und deren Partner war er in einer Gaststätte im Sachsenheimer Gebiet Holderbüschle, um mehrere Geburtstage zu feiern. Gegen zwei Uhr brachen die vier zu ihrer Übernachtungsmöglichkeit auf, müde, ohne Ortskenntnis. Also wählten sie den Weg, den er tags zuvor öfters mit dem Auto gefahren war: entlang der Landesstraße, bis zur Abzweigung nach Großsachsenheim. Alle nah am rechten Grünstreifen, die weiße Linie als Orientierung, die man nicht übertreten wollte, alle hintereinander, und nach dem Vorschlag seiner Schwester, die sich offenbar wie seine Freundin unwohl fühlte, mit Handytaschenlampen vorne und er als Letzter zur Absicherung winkend.

Irgendwann habe er von hinten ein Auto gehört, das immer langsamer wurde, und dann einen großen Bogen um die Vier machte, sagt er vor dem Landgericht aus. Er habe das Gefühl gehabt, dass man die Gruppe erkenne, „und es gab keine böse Vorahnung oder so“. Doch nur wenige Sekunden später ist ein weiteres Auto in dieselbe Richtung unterwegs – und erfasst die Fußgänger. Der heute 29-Jährige aus Hamburg kommt vergleichsweise glimpflich davon, mit mehrfachem Nasenbeinbruch und Prellungen. Doch der andere junge Mann aus der Gruppe überlebt nicht. Der 21-Jährige wurde gegen einen Metallzaun geschleudert, erlitt dabei ein Schädel-Hirn-Trauma und starb vor Ort.

Schäden passten aus Angeklagtensicht nicht zu Geschehen

„Fahrlässige Tötung und Körperverletzung“, heißt es deshalb in der Anklageschrift zum Prozessauftakt gegen den 44-jährigen Autofahrer in Heilbronn. Doch weit schwerwiegender ist der Vorwurf des dreifachen versuchten Mordes. Denn der Mann sei einfach weitergefahren. „Aus Gleichgültigkeit“ habe er billigend in Kauf genommen, dass weitere Opfer sterben könnten, so die Staatsanwältin. Ziel sei es gewesen, zu verhindern, dass er als Verursacher erkannt wird.

Doch aus Sicht des Angeklagten gab es in jener Nacht niemanden, um den er sich hätte kümmern müssen. Er habe weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss gestanden, das verbiete ihm auch sein Glaube. Aber er sei kurz abgelenkt gewesen, weil er sich auf den Aschenbecher in seinem neuen Auto konzentrierte. Dann hörte er einen „Knall und ein Geräusch wie ein tocktock“, ließ er seine Verteidigerin eine Erklärung verlesen. Er habe wohl eine große Warnbake gestreift, so seine Begründung für das, was er gehört und, nach einem Stopp an einer Bushaltestelle, an Schäden an seinem Auto entdeckt hatte. Blut oder Haare habe er nicht gesehen.

Wenig später rief er aber seinen Bruder an und bat ihn, ihn zurückzubringen, um nach dem abgerissenen Außenspiegel zu suchen. Mehrmals fuhren die beiden am Unglücksort vorbei, doch auch die Feuerwehr- und Rettungswagen dort will der 44-Jährige nicht auf seinen Unfall bezogen haben, der sei schließlich an einer anderen Stelle gewesen. „Für mich war es absolut nicht ersichtlich, dass einer oder mehrere Menschen zu Schaden kamen.“

Erst als es erste Artikel über einen tödlichen Unfall gab, und die Autoangaben passten, habe er realisiert, dass er schuld sei, und sich der Polizei gestellt. Für das „unendliche Leid“ wolle er sich bei den Angehörigen und den Überlebenden entschuldigen. „Wenn ich könnte, würde ich das ungeschehen machen.“ Er könne bis heute das Leid, das er auslöste, nur sehr schwer ertragen, so der Maschinenbediener, der bis August arbeitsunfähig war und vor Gericht ankündigt, seinen Führerschein nie wieder zurückhaben zu wollen.

Unangenehme Fragen an das erste Opfer

Die Schwurgerichtskammer – sie verhandelte erst unlängst einen ähnlichen Fall aus Großbottwar, der angefahrene Radler hatte aber überlebt und der 79-jährige Verursacher kam mit Bewährung davon – muss bis Mitte November vor allem den Vorwurf des Mordversuchs erörtern. An der Version mit der Warnbake äußerte der Richter Roland Kleinschroth aber schon Zweifel, nachdem die Ermittler eine WhatsApp-Nachricht des Angeklagten an seine Frau in der Nacht mit der Anweisung fanden, dass sie nichts sagen solle, sollte die Polizei vorbeikommen. Zudem soll auch das Unfallauto vor der Wohnung so nah an einer Mauer geparkt worden sein, dass die Schäden nicht gleich ersichtlich waren – weitergehende Angaben zur Sache wollte der Angeklagte aber am Montag nicht machen.

Unangenehmen Fragen stellen musste sich aber auch das erste Opfer. Etwa, warum die Gruppe nicht auf der anderen Straßenseite lief – wie es auch die Fahrerin des ersten Autos ihrer mitfahrenden Tochter danach einbläute. „Das ist lebensgefährlich“, so die Frau, die zwar durch die Lichter aufmerksam wurde, aber die Personen erst wenige Meter vorher erkannte. „Ich stelle mir auch oft die Frage, warum ich nicht einfach auf dem Handy nach einem Fußweg gesucht habe“, so der 29-Jährige. Bis heute mache er sich deshalb Vorwürfe.