1. Startseite
  2. Lokales
  3. Landkreis Ludwigsburg
Logo

Corona
Unterricht in der Pandemie: Was gilt?

Mit vielen Regeln will die Landesregierung verhindern, dass die Schulen wegen Corona wieder schließen müssen und Fernunterricht notwendig wird. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Mit vielen Regeln will die Landesregierung verhindern, dass die Schulen wegen Corona wieder schließen müssen und Fernunterricht notwendig wird. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
Während in Baden-Württemberg die Infektionszahlen steigen, beginnt von Montag (13. September) an der Schulunterricht in Präsenz. Das Kultusministerium hat ein neues Sicherheitskonzept vorgelegt. Was gilt zum Schulbeginn?

Stuttgart. Schluss mit Ausschlafen und Freibad – im Südwesten beginnt am Montag das neue Schuljahr für rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) will die Schulen offenhalten. Die Infektionszahlen sollen dabei zunächst kaum mehr eine Rolle spielen. Ein Überblick über das, was nun in den Klassenräumen gilt:

Was ist mit der Maskenpflicht?

Die Maske bleibt den Schülerinnen und Schülern nun doch länger erhalten. Sie gilt inzidenzunabhängig in den Schulen. Sie muss demnach auch in Land- oder Stadtkreisen mit niedrigen Infektionszahlen immer getragen werden. Zunächst sollte die Maskenpflicht nur in den ersten zwei Wochen nach den Ferien gelten. Im Sportunterricht, beim Singen sowie beim Essen und Trinken muss keine Maske getragen werden. Auch bei Prüfungen und auf dem Schulhof gelten Ausnahmen, aber nur wenn ausreichend Abstand zwischen zwei Schülern eingehalten werden kann.

Was passiert bei einem Coronafall in der Schulklasse?

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv auf das Virus getestet wird, müssen die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht automatisch in Quarantäne. Es gilt: Testen statt Quarantäne. Nach einem bekannten Fall müssen sich alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse, die nicht geimpft oder genesen sind, fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen. Sollte es dann einen Ausbruch geben – 20 Prozent positiver Tests in einer Klasse in zehn Tagen – kann das Gesundheitsamt auch die Quarantäne für die gesamte Klasse anordnen. Außerdem darf die betroffene Klasse oder Lerngruppe nicht mit anderen Schülern gemischt werden, zum Beispiel in Fremdsprachenkursen.

Gibt es eine Testpflicht an Schulen?

Ungeimpfte Kinder und Jugendliche müssen sich regelmäßig auf das Coronavirus testen, in den ersten zwei Schulwochen sind zwei Schnelltests pro Woche Pflicht. Von der dritten Schulwoche an (27. September) müssen Schülerinnen und Schüler dreimal die Woche einen Corona-Schnelltest machen – bei PCR-Tests bleibt es bei zweimal. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte Lehrkräfte müssen sich von Montag an täglich vor Arbeitsbeginn auf das Coronavirus testen.

Wer kontrolliert die Nachweise?

Nach Angaben des Kultusministeriums liegt die Verantwortung hier bei den Schulen. Niemand sei verpflichtet, einen Impf- oder Genesennachweis vorzulegen, erklärte ein Sprecher. Aber: Wer keinen Nachweis zeige, müsse sich testen.

Wie viele Jugendliche sind geimpft?

Mitte August und damit mitten in den Sommerferien hatte sich die Ständige Impfkommission (Stiko) für eine Impfempfehlung der Zwölf- bis 17-Jährigen ausgesprochen. In Baden-Württemberg gehören laut Sozialministerium rund 625000 Jugendliche zu dieser Altersgruppe. Von ihnen haben laut Robert Koch-Institut 32 Prozent eine erste Impfdosis bekommen. Gut ein Viertel der Altersgruppe ist demnach vollständig geimpft (Stand 9. September).

Was ist im Winter?

Die Bildungsgewerkschaft und der Verband der Berufschullehrer befürchten, dass Schulen wieder geschlossen werden könnten. Mit der Abkehr vom Inzidenzwert enthält die aktuelle Schulverordnung keine Regel mehr, wann Klassen oder ganze Schulen in den Wechsel- oder Fernunterricht übergehen sollen. Kultusministerin Schopper hat den „festen Vorsatz“, Präsenzunterricht anzubieten. Ob die Schulen im Herbst oder Winter wieder schließen müssen wie schon während der ersten drei Coronawellen, wollte sie zuletzt aber nicht ausschließen.