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Walheim gegen Klärschlammverbrennung
VGH weist Klage der Gemeinde Walheim gegen vorzeitigen Baubeginn ab

Der vorzeitige Baubeginn der Klärschlammverbrennungsanlage ist laut Verwaltungsgerichtshof rechtens.
Der vorzeitige Baubeginn der Klärschlammverbrennungsanlage ist laut Verwaltungsgerichtshof rechtens. Foto: Alfred Drossel
Der VGH hat die Klage der Gemeinde Walheim gegen den vorzeitigen Baubeginn der Klärschlammanlage abgewiesen. Bürgermeister Herre wartet nun auf die Begründung.