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Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Wahl von Nico Lauxmann zum Kornwestheimer OB ist rechtskräftig

Nico Lauxmann „regiert“ zwar schon seit vergangenem Sommer in Kornwestheim, doch erst jetzt ist klar, dass die Klage gegen die Wahl keine Aussicht auf Erfolg hat. Archivfoto: Ramona Theiss
Nico Lauxmann „regiert“ zwar schon seit vergangenem Sommer in Kornwestheim, doch erst jetzt ist klar, dass die Klage gegen die Wahl keine Aussicht auf Erfolg hat. Foto: Ramona Theiss
Die Kornwestheimer Oberbürgermeisterwahl vom 9. Juli ist rechtskräftig. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart der Stadtverwaltung mitgeteilt.

Kornwestheim. Zuletzt hatte eine Klage verhindert, dass Nico Lauxmann in das Amt des Oberbürgermeisters eingesetzt werden konnte. Die offizielle Amtseinsetzung soll nun zeitnah folgen.

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„Wir freuen uns darüber, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart die Richtigkeit der Wahl des neuen Oberbürgermeisters der Stadt Kornwestheim nun bestätigt hat. Gleichzeitig sehe ich das Urteil auch als Bekräftigung der guten Arbeit, die die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung auch während der Wahl geleistet haben. Es zeigt, dass wir bei der Wahlvorbereitung korrekt gearbeitet und die richtigen Entscheidungen getroffen haben“, sagt Erster Bürgermeister Daniel Güthler laut einer Pressemitteilung der Stadt Kornwestheim.

Auch Oberbürgermeister Nico Lauxmann freut sich über das Urteil der Verwaltungsrichter: „Zum einen ganz persönlich, zum anderen, weil dies für die Stadtverwaltung sowie für die Kornwestheimer Bürger ein wichtiges Zeichen im Sinne unserer Demokratie ist.“ (red)