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Waffen beschlagnahmt
„Reichsbürger“-Arsenal im Keller

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Ein Keller als Waffenlager: Rund 100 Schusswaffen und erhebliche Mengen Munition haben Landratsamt und Polizei in einem Privathaus im Landkreis sichergestellt. Die Besitzer: vier „Reichsbürger“. Die Behörden messen dem Fall, der sich bereits vor einigen Monaten zutrug, aber keine besondere Brisanz bei. Im Gegenteil: Die Informationspolitik der Kreisverwaltung in der Sache verdient allenfalls das Wort defensiv.

Kreis Ludwigsburg. Frühjahr 1996: Nach einem Osterbesuch bei den „Spätzles“ berichtet Uwe Mundlos in einem Brief von der Waffensammlung der Ludwigsburger „Kameraden“ – „fast schon ein kleiner Waffenladen“, schwärmt er. Obwohl das Schreiben 1998 gemeinsam mit der berüchtigten „Garagenliste“ in Jena gefunden wird, bleibt das bis zur Entdeckung des NSU im November 2011 unbekannt.

Herbst 2016: Als die Polizei im bayrischen Georgensgmünd bei einem als rechtsextrem bekannten „Reichsbürger“, dem die Waffenbesitzkarte entzogen worden ist, die in seinem Haus gebunkerten 31 Schusswaffen beschlagnahmen will, eröffnet der Mann das Feuer – und tötet einen Polizisten. Die Innenminister der Länder beschließen daraufhin, „Reichsbürgern“ die Berechtigung, legal Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen, generell zu entziehen und ihre Waffen zu kassieren. Die Handhabe bietet Paragraf fünf des Waffengesetzes, der Verfassungsfeinden die Eignung für einen Waffenbesitz abspricht. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl ordnet ein entsprechendes behördliches Vorgehen im Südwesten am 20. Januar 2017 an.

Zuständig: die Unteren Waffenbehörden. In den Großen Kreisstädten sind das die Rathäuser, in kleineren Kommunen das Landratsamt. Auch im Ludwigsburger Kreishaus beginnt deshalb eine Regelüberprüfung von Waffenbesitzern auf ihre eventuelle Zugehörigkeit zur „Reichsbürger“-Szene. In einem Fall werden sie fündig: Vier zu den „Reichsbürgern“ gezählte Personen, die unter ein und demselben Dach wohnen, besitzen zusammen rund 100 Schusswaffen. Gewehre und Pistolen gleichermaßen, alle „erlaubnispflichtig“ und meist großkalibrig, außerdem erhebliche Mengen an Munition. Gebunkert ist alles im Keller des Wohnhauses des Quartetts, das sein Interesse an Waffen mit seinen Hobbys begründet: Die vier „Reichsbürger“ hätten ihr Waffendepot als „Jäger, Sammler und Sportschützen“ legal erworben und es auch ordnungsgemäß und vor unbefugtem Zugriff gesichert aufbewahrt, so das Landratsamt auf Nachfrage.

Auch die Beschlagnahme der Waffen bei dem bis dahin nicht polizeibekannten Quartett erfolgt offenbar problemlos. Weder Landratsamt noch Polizei machen den Fall publik – und das für die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Fall zuständige Landratsamt mauert noch Monate später: Details zu Zeit und Ort der Beschlagnahme und zum Beziehungsgeflecht der Personen könne man aus Datenschutzgründen nicht nennen, so die Kreisverwaltung. Immerhin ist klar: Aufmerksam geworden ist sie auf die verfassungsfeindlichen „Waffennarren“ durch andere Behörden – der Austausch mit Ortspolizei- und Bußgeldbehörden, Staats- und Verfassungsschutz oder Gerichten ist Standard. Und eben durch eine ausufernde und häufig beleidigende Korrespondenz mit Ämtern fallen „Reichsbürger“ in der Regel erstmals auf.

Ob im Kreis noch andere umfangreiche Waffenlager von „Reichsbürgern“ existieren und ob diese sich gegebenenfalls ebenso einfach entwaffnen ließen – das Landratsamt weiß es nicht, sieht aber „keine Anhaltspunkte“ dafür, dass es „besonders viele Waffen in den Händen von Reichsbürgern gibt“. Allerdings räumt die Kreisverwaltung auch ein: „Eine Gefahrenprognose ist uns nicht möglich.“ Indessen: Auch das Polizeipräsidium Ludwigsburg sieht keinen Grund zur Sorge. Nach wie vor spielten „Reichsbürger“ in der rechten Szene im Kreis eine untergeordnete Rolle, die eher durch gezielte Regelverletzungen als politisch motivierte Straftaten auffalle.