Im deutschen Gesundheitssystem gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die Gesetzliche Krankenversicherung und die Private Krankenversicherung. Foto: dpa
In einem modernen Sozialstaat soll keine Bürgerin und kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall dastehen. Deshalb gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 sogar eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Somit ist jeder mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, krankenversichert zu sein. Aber es gibt unterschiedliche Systeme: die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Und nicht jeder hat die freie Wahl zwischen GKV oder PKV.