Eine 91-jährige Seniorin hat über den ASB einen Hausnotruf samt hinterlegtem Hausschlüssel. Als sie das Schloss an ihrer Türe auswechselt, fordert sie vom ASB ihren alten Schlüssel zurück. Dabei stellt sich heraus: Der Sozialdienstleister hat ihren Schlüssel vertauscht und wäre im Notfall nur mit der Feuerwehr reingekommen. Der Geschäftsführer beteuert: Es handelt sich um einen Einzelfall.