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Ärger wegen falsch abgestellter Roller
Auch für E-Scooter gelten in Ludwigsburg Parkverbote

Gebüsch: Zwar steht er so nicht im Weg, das Gebüsch ist aber trotzdem nicht der beste Platz, um einen E-Scooter abzustellen. Foto: privat
Gebüsch: Zwar steht er so nicht im Weg, das Gebüsch ist aber trotzdem nicht der beste Platz, um einen E-Scooter abzustellen. Foto: privat
Gehwege: Kein Durchkommen! Dieser Scooter steht in Poppenweiler quer über den Gehweg. Das ist nicht erlaubt. Foto: privat
Gehwege: Kein Durchkommen! Dieser Scooter steht in Poppenweiler quer über den Gehweg. Das ist nicht erlaubt. Foto: privat
Bärenwiese: Eine der Flächen, die die Stadt als Verbotszone definiert hat. Ein Scooter darf hier also nicht abgestellt werden. Foto: privat
Bärenwiese: Eine der Flächen, die die Stadt als Verbotszone definiert hat. Ein Scooter darf hier also nicht abgestellt werden. Foto: privat
Marktplatz: Fahren kann man hier – wie auch mit dem Fahrrad. Abstellen darf man den E-Scooter allerdings nicht. Foto: Ramona Theiss
Marktplatz: Fahren kann man hier – wie auch mit dem Fahrrad. Abstellen darf man den E-Scooter allerdings nicht. Foto: Ramona Theiss
Manche düsen gerne auf ihnen durch die Straßen, anderen sind sie ein Dorn im Auge – vor allem, wenn sie nicht ordentlich abgestellt werden. Immer wieder stehen E-Scooter an Plätzen, wo sie eigentlich gar nicht hingehören. In der Stadt gibt es mehrere Parkverbote für die elektrischen Roller.