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Sicherheit
Corona-Demos im Kreis Ludwigsburg: Polizei appelliert an Toleranz und gegenseitigen Respekt

Am gestrigen Montagabend fanden 25 Demonstrationen im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen statt. Archivfoto: Ramona Theiss
Am gestrigen Montagabend fanden 25 Demonstrationen im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen statt. Foto: Ramona Theiss
Seit Wochen hat die Polizei im Kreis zunehmend mit Demonstrationen und „Spaziergängen“ für oder gegen die Coronapolitik zu tun. Allein in der vergangenen Woche gab es dabei fast 5000 Teilnehmer. Bisher verlief alles ruhig. Sollten die Versammlungen aber eskalieren, will die Polizei konsequent einschreiten.

Ludwigsburg. Montag, Ludwigsburger Marktplatz: Seit Wochen treffen sich um 18 Uhr die sogenannten Montagsspaziergänger am Marktbrunnen, um ein Zeichen gegen die in ihren Augen falsche Coronapolitik zu setzen. So auch gestern. Bereits um 17.45 Uhr stellen sich ihnen vor der katholischen Kirche die Befürworter der Coronapolitik mit Plakaten wie „Für Solidarität und Impfen“ entgegen. Gut 50 sind es gestern, während beim Montagsspaziergang wieder einige Hundert Teilnehmer dabei sind. Allerdings sind es weniger als die zuletzt 1000 Spaziergänger.

Christian Zacherle, der Leiter des Ludwigsburger Polizeireviers, ist dieses Mal der Einsatzleiter. Sein Ruf nach einem Versammlungsleiter, der sich bei der Polizei melden soll, verhallt aber wie in den Wochen zuvor auf den Weiten des Marktplatzes. Niemand meldet sich. Insgesamt bleibt die Situation aber ruhig, auch wenn es einige Diskussionen und Wortgefechte zwischen den Gegnern und Befürwortern der Coronapolitik gibt.

Viele Spaziergänge in Ludwigsburg

Seit Wochen beobachtet die Polizei ständig wachsende Teilnehmerzahlen bei den sogenannten Montagsspaziergängen, die sich gegen die Coronapolitik der Bundes- und Landesregierung richten. Allein im Kreis Ludwigsburg gab es in der vergangenen Woche 27 solcher Spaziergänge mit fast 5000 Teilnehmern. Diese Protestveranstaltungen finden längst auch nicht mehr nur montags statt. Hinzu kommen in den vergangenen Tagen mehr und mehr Versammlungen von Befürwortern der Coronapolitik. „Im Gegensatz zu den Spaziergängen wurden diese Versammlungen bislang angemeldet“, stellte die Ludwigsburger Polizei in einer am Montag verschickten Stellungnahme zu dem Thema klar. Zudem würden sich bei diesen Veranstaltungen die Teilnehmer an die Coronaauflagen (Mundschutz, Abstände) halten, ihren Protest ankündigen und der Polizei einen Ansprechpartner melden.

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Das ist bei den Spaziergängen nicht der Fall. Diese seien bislang „nahezu ausnahmslos nicht angemeldet“ worden. Die Polizei habe dadurch keine Möglichkeit, „im Vorfeld auf eine verantwortliche Person zuzugehen und beispielsweise Auflagen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung zu erlassen“. Da sich die Spaziergänge regelmäßig wiederholen und ein durchgängiges Thema, nämlich die Kritik an der Coronapolitik und einer möglichen Impfpflicht, haben, sind sie in den Augen der Polizei als Versammlungen eigentlich anmeldepflichtig. Dass dies nicht passiert, sei aber noch kein Grund dafür, die Montagsspaziergänge aufzulösen oder gleich ganz zu verbieten. Dies kommt für die Polizei nur dann infrage, wenn von den Teilnehmern durchgängig gegen den Infektionsschutz oder gegen andere Auflagen der Versammlung verstoßen wird. Wenn sich nur einzelne Spaziergänger nicht an die Vorgaben halten, „führt das in aller Regel noch nicht zur Auflösungsmöglichkeit“, stellt die Polizei klar.

Polizei versteht sich als neutraler Garant der Versammlungsfreiheit

Man verstehe sich dabei als „neutraler Garant“ der Versammlungsfreiheit. Polizeipräsident Burkhard Metzger erläutert dazu: „Zusammen mit den Kommunen und dem Landkreis beobachten wir die Entwicklung der Versammlungen zu den Corona-Maßnahmen sehr genau. Unser auf Kommunikation und Deeskalation ausgerichtetes Konzept hat sich als sehr tragfähig erwiesen und alle bisherigen Versammlungen sind nahezu störungsfrei verlaufen. Ich kann daher nur an die Teilnehmenden künftiger Versammlungen appellieren, den Weg von Toleranz und Respekt auch gegenüber Andersdenkenden nicht zu verlassen.“

Metzger macht aber auch unmissverständlich deutlich, „dass unsere Einsatzkräfte konsequent einschreiten werden, sollte es durch Versammlungsteilnehmende zu gravierenden Ordnungsstörungen oder strafbaren Handlungen kommen.“ Im Einzelfall könne eine Auflösung durch die Polizei in Betracht kommen, wenn die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt, unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmenden besteht, umfassend gegen Strafgesetze verstoßen wird oder wenn in der Versammlung zu Straftaten aufgefordert oder angereizt wird.