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DGB pocht auf Versammlungsfreiheit am 1. Mai

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Im Vorfeld der 1. Mai-Kundgebung des DGB auf dem Rathaushof gibt es Streit: Das Gesundheitsamt hat die Teilnehmerzahl auf 100 reduziert, die Gewerkschaft protestiert und pocht auf ihre Versammlungsfreiheit.

Ludwigsburg. „Die Versammlungsfreiheit muss unabhängig von Corona und der Inzidenz gewährleistet sein“, sagt Anja Lange. Die DGB-Gewerkschaftssekretärin ist Mitorganisatorin der 1. Mai-Demos in der Region Nordwürttemberg und ist überzeugt: „Diese Begrenzung kann man so nicht einhalten.“ Wie die Stadt Ludwigsburg bestätigt, wurde die Teilnehmerzahl bei der für Samstag vom DGB angemeldeten Kundgebung auf dem Rathaushof auf 100 gedeckelt. Die Reglementierung, so die Stadt „wird aufgrund der hohen Inzidenz durch das Gesundheitsamt angeordnet“. Die Gewerkschaft, die am Tag der Arbeit unter dem Motto „Solidarität für die Zukunft“ für flächendeckende Tarifverträge antritt, hatte 300 Teilnehmer angemeldet und noch gestern Widerspruch eingelegt.

Das Gesundheitsamt argumentiert mit den hohen Infektionszahlen: Am Mittwoch war die städtische Corona-Sieben-Tage-Inzidenz von 191,2 am Dienstag auf 213,7 gesprungen, die Kreis-Inzidenz von 206,1 auf 191,2 gesunken. Am Donnerstag stand der Landkreis auf 196,4, die Inzidenz in der Stadt Ludwigsburg auf 211,2.

3000 Teilnehmer in Stuttgart angemeldet

In insgesamt 13 Städten wird der Deutsche Gewerkschaftsbund mit IG Metall, Verdi oder anderen Gewerkschaften sowie Parteien und Gruppierungen am Samstag auftreten. Manche Demonstrationszüge seien schon vom DGB selbst abgesagt worden, so Anja Lange, Kundgebungen gebe es aber überall. In Stuttgart etwa wurden Demonstrationszug und Kundgebung des DGB genehmigt (Inzidenz über 220), die im Univiertel westlich der B27 im Stadtgarten stattfindet. Wie Stuttgarts Pressesprecherin Jasmin Bühler bestätigt, sind 3000 Teilnehmer angemeldet. Eine Obergrenze sei nicht verordnet worden. Die Demonstration wird auf dem City-Ring auf der Straße laufen.

Auch in Heilbronn (Inzidenz um 250) wird auf dem Kiliansplatz eine Kundgebung stattfinden, angemeldet sind 350 Teilnehmer. „Es gibt keinen Grund, das nicht zu genehmigen“, sagt Pressesprecherin Claudia Küpper. „Die Corona-Verordnung lässt das zu, es gibt genug Ordner.“ Eine Obergrenze sei nicht vorgegeben worden, sagt sie. Die Stadt Heilbronn kenne den DGB aus der Vergangenheit als „verlässlichen Partner“.

Zu den Vorgaben gehören Masken, Abstand, Ordner. „Wir haben Ordner, wir haben Abgrenzungen, tragen Masken, achten auf den Abstand“, sagt Lange. „Wir können unsere Leute nicht heimschicken. Sollen wir Tickets verteilen?“ Auf den Marktplatz verzichte man schon seit ein paar Jahren, weil er doch zu groß gewesen sei. Aber „wir hätten auch gerne den Platz gewechselt, wenn uns das Gesundheitsamt dies vorgeschlagen hätte“. Es sei aber gar nicht um die Fläche gegangen, so Anja Lange, zudem auf einem 5000-Quadratmeter-Rathaushof genug Platz sei für 300 Menschen mit Abstand.

Die allgemeine Begründung mit hoher Inzidenz sei nicht akzeptabel („Die Corona-Verordnung erlaubt genau das“) und widerspreche dem Recht auf Versammlungsfreiheit. „Hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.“ Der Einspruch ging laut DGB am Donnerstag an das Gesundheitsamt, das den sogenannten infektiologischen Bescheid mit der Beschränkung auf 100 Teilnehmer erließ – nachdem das zuständige Ordnungsamt der Stadt die Veranstaltung zunächst ohne Einschränkung genehmigt hatte. Den Weg vor Gericht mit Eilantrag schloss die Gewerkschaft gestern nicht aus.