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Schulen
Die Masken in den Schulen könnten bald fallen

Schüler dürfen in Baden-Württemberg eventuell bald zumindest im Unterricht an ihren Plätzen ihre Maske absetzen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Schüler dürfen in Baden-Württemberg eventuell bald zumindest im Unterricht an ihren Plätzen ihre Maske absetzen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Landesregierung: Bei stabilen Infektionszahlen brauchen Schüler bald keine Maske mehr an ihren Plätzen im Unterricht

Seit dieser Woche müssen Schülerinnen und Schüler dreimal in der Woche mit einem Antigentest getestet werden. Bisher waren nur zwei Tests die Woche vorgeschrieben. Dass trotz der Tests im Unterricht weiterhin Masken getragen werden müssen, finden manche Eltern nicht verhältnismäßig. Sie wenden sich per E-Mail an unsere Zeitung, wir fragen beim Kultusministerium nach. Kurz darauf verkündet die Landesregierung am Mittwoch: Sollte das Pandemiegeschehen stabil bleiben, brauchen Kinder und Jugendliche aller Voraussicht nach demnächst keine Maske mehr an ihrem Platz im Klassenzimmer tragen. Wir erklären, was aktuell gilt und wie es in Zukunft in Baden-Württembergs Schulen weitergehen könnte.

Wo gilt aktuell die Maskenpflicht in den Schulen?

Die Maskenpflicht gilt an allen öffentlichen und privaten Schulen für Lehrkräfte und Schüler ab der ersten Klasse. Die Maske muss immer getragen werden, auch im Unterricht sowie bei Arbeiten und Tests. Die Maskenpflicht ist inzidenzunabhängig. Das heißt, sie gilt bisher, egal wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt.

Welche Ausnahmen gibt es?

Laut Kultusministerium muss in den folgenden Fällen keine Maske getragen werden: im Sportunterricht (außer bei Hilfestellung) im Unterricht mit Gesang und Blasinstrumenten, in den Pausen draußen, bei Zwischen- und Abschlussprüfungen (wenn der Mindestabstand von 1,5Metern eingehalten wird) sowie beim Essen und Trinken.

Welche Freiheiten haben einzelne Schulen bezüglich der Maskenpflicht?

Das Kultusministerium sagt, dass im Freien und im Sportunterricht keine Maske getragen werden muss. Aber Eltern erzählen, dass ihre Kinder in diesen Fällen von Lehrkräften darauf hingewiesen wurden, eine Maske aufzusetzen. Doch die Schulen haben keine Freiheiten, die Vorgaben des Kultusministeriums auszulegen, sagt die Behörde. „Die Schulen haben sich an diese Vorgaben zu halten.“

Vor den Sommerferien hieß es, dass nur in den ersten zwei Wochen nach den Ferien Masken getragen werden müssen. Warum gilt sie jetzt schon länger?

Mit der Ankündigung, in den zwei Wochen nach den Sommerferien eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts einzuführen, wollte die Landesregierung das Risiko von Infektionen durch Reiserückkehrer gering halten. Weil die Infektionen im August bundesweit zugenommen haben, habe man sich Ende August dazu entschieden, die Maskenpflicht an den Schulen zu verlängern.

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Eltern finden die Maskenpflicht, wie sie aktuell in Baden-Württemberg noch gilt, unverhältnismäßig. Was sagt die Landesregierung dazu?

„Wir wissen, dass es Eltern und Schüler gibt, die die Maskenpflicht ablehnen und die sich aktuell Gehör verschaffen“, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums. Gleichzeitig gebe es aber auch Eltern und Schüler, die die Maskenpflicht befürworten und beibehalten möchten. Außerdem gebe es ja auch Ausnahmen, für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Erkrankungen Probleme mit dem Maskentragen haben. Gesundheitliche Gründe müssten durch eine ärztliche Bescheinigung gegenüber der Schulleitung glaubhaft gemacht werden.

Was wird sich jetzt bald ändern?

„Es gibt Überlegungen, die Maskenpflicht in Schulen am Platz zu überarbeiten“, sagte Regierungssprecher Arne Braun gestern in Stuttgart. Die nächste Aktualisierung der Coronaverordnung stehe für übernächste Woche an. Es könne sein, dass in dieser bereits die Maskenpflicht an den Schulen überarbeitet werde. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) hält eine Lockerung für geboten, wenn die Inzidenzen stabil bleiben. „Es ist schwierig für die Kinder und Jugendlichen, wenn sie die Maske den ganzen Tag tragen müssen. In Bezug auf Lockerungen an den Schulen steht daher eine Erleichterung bei der Maskenpflicht als einer der ersten Punkte auf der Tagesordnung.“

Soll die Maskenpflicht in Schulen komplett fallen?

Nein. Das Land überlegt sich, ob an den Plätzen während des Unterricht auf die Maske verzichtet werden könnte. Auf den Gängen und Toiletten sowie in den Treppenhäusern etwa wäre die Maske aber weiterhin Pflicht.

Wird die Maskenpflicht auf jeden Fall gelockert?

Die Landesregierung spricht davon, die Maskenpflicht an den Schulen zu lockern, „wenn das angesichts des Pandemiegeschehens verantwortbar ist“. Aktuell sinken die Zahlen in Baden-Württemberg etwas. Wenn das weiterhin so bleibt, ist es wahrscheinlich, dass die Maskenpflicht zumindest im Unterricht fällt.

Wie machen es andere Bundesländer?

In Bayern müssen Schülerinnen und Schüler von nächster Woche an im Unterricht keine Masken mehr tragen. Das verkündete Ministerpräsident Markus Söder am Mittwoch. Auch in Nordrhein-Westfalen wurde am Mittwoch bekannt gegeben, dass nach den Herbstferien, die dort Mitte Oktober stattfinden, die Maskenpflicht im Unterricht enden könnte. In Hessen muss die Maske nur im Treppenhaus und den Gängen getragen werden, in Sachsen gibt es für die Primarstufe, also etwa in Grundschulen, keine Maskenpflicht. Auch in Brandenburg und ab Montag auch in Berlin müssen die Kinder in Grundschulen keine Masken mehr tragen. Das Saarland hat die Maskenpflicht in Schulen schon länger abgeschafft.