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Corona
Maskenpflicht wird eingeschränkt

Nach der gültigen Landesverordnung gilt in hoch frequentierten Fußgängerzonen weiterhin: Maske auf!Archivfoto: Ramona Theiss
Nach der gültigen Landesverordnung gilt in hoch frequentierten Fußgängerzonen weiterhin: Maske auf! Foto: Ramona Theiss
Zwar hat die generelle Maskenpflicht in der Ludwigsburger Innenstadt rechtlich keinen Bestand, doch für die Bürger ändert sich damit nicht all zu viel: Jetzt gilt die Landesverordnung. Die ist zwar nicht ganz so weitreichend, aber auch hier ist die Maske in Bereichen mit viel Publikum vorgeschrieben. Dies sind zum Beispiel Fußgängerzonen und frequentierte Einkaufsstraßen.