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Wohnungssicherung
Mutter und Sohn droht die Obdachlosigkeit

Die Sozialarbeiterin Tamara Palmer im Gespräch mit der alleinerziehenden Mutter. Foto: Ramona Theiss
Die Sozialarbeiterin Tamara Palmer im Gespräch mit der alleinerziehenden Mutter. Foto: Ramona Theiss
Wegen einer Eigenbedarfskündigung muss eine alleinerziehende Mutter aus ihrer Wohnung in Ludwigsburg. Doch die Suche nach einer neuen Unterkunft ist für sie schwierig – aus mehreren Gründen.

„Ich kann nicht noch mehr Probleme aushalten“, sagt die Frau, die ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen und Yildiz genannt werden möchte. Sie sitzt im Büro von Tamara Palmer, die bei der Fachstelle Wohnungssicherung der Wohnungslosenhilfe arbeitet. Die Sozialarbeiterin kümmert sich darum, dass Mieter, denen gekündigt wird, eine neue Wohnung finden oder die Kündigung zurückgenommen wird. Und das erfolgreich: Im vergangenen Jahr konnte sie 85Prozent ihrer Klienten helfen. Sie berät, gibt Tipps zur Wohnungssuche und sucht nach Lösungen mit den Vermietern. Doch in dem Fall von Yildiz weiß Tamara Palmer nicht weiter. Die letzte Möglichkeit, die sie sah, war, sich an unsere Zeitung zu wenden.

Schon 2019 hat Yildiz die Mitteilung von ihrem Vermieter bekommen, dass sie die Wohnung, in der sie mit ihrem siebenjährigen Sohn wohnt, wegen Eigenbedarfs verlassen muss. Im August 2020 hätte sie eigentlich ausziehen müssen, mit der Hilfe von Tamara Palmer konnten beim Vermieter noch weitere drei Monate rausgehandelt werden. Die sind nun abgelaufen – der Brief vom Gerichtsvollzieher kann jeden Tag kommen. „Ich habe in der Zeitung, im Internet und über Bekannte gesucht“, berichtet Yildiz. Erfolg hatte sie keinen. Manche Vermieter würden einen Rückzieher machen, wenn sie erfahren, dass sie einen Sohn hat. Bei anderen ist die Tatsache, dass sie in Teilzeit arbeitet, ein Problem. Derzeit hat Yildiz keine Arbeit mehr. Sie hat im gastronomischen Bereich gearbeitet, doch wegen der Coronapandemie wurde ihr gekündigt.

„Gerade bin ich sehr gestresst“, sagt Yildiz. Sie habe auch bereits beim Jugend- und Sozialamt angerufen und um Hilfe gebeten. „Alle zeigen mir das Obdachlosenheim als einzigen Weg“, sagt sie. Da möchte sie jedoch nicht hin, auch wegen ihres Sohns. Der Siebenjährige wünscht sich ein eigenes Zimmer, genau wie seine Schulfreunde.

Yildiz ist Kurdin und lebt seit zehn Jahren in Deutschland, ihr Sohn ist hier geboren. Zurück in die Türkei möchte sie nicht. „Ich fühle mich in Istanbul fremder als hier“, sagt sie. Eine Aufenthaltsgenehmigung hat sie nicht. Die Duldung wird jedes Jahr verlängert. Dadurch hat Yildiz keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Das wiederum heißt, sie kann nicht in eine Sozialwohnung ziehen, erklärt Tamara Palmer. „Sonst hätte ich schon lange bei der Wohnungsbau Ludwigsburg angefragt.“ Das ist normalerweise ein Schritt, den die Sozialarbeiterin geht. Doch in diesem Fall habe sie da keine Möglichkeit. Dazu kommt noch ein weiteres Problem: „Wegen meiner Duldung muss ich in Ludwigsburg bleiben“, sagt Yildiz. Sie dürfe nicht in eine andere Stadt ziehen, in der die Mieten günstiger wären.

Es falle ihr schwer, um Hilfe zu bitten, sagt die Frau. „Ich bin doch erwachsen und würde gerne alles selber machen.“ Aber die Sprache mache ihr immer noch Probleme – wegen der Duldung kann sie auch keinen Sprachkurs machen. Es tue ihr weh zu sehen, wie ihr Sohn aufwachsen muss. „Aber zum Glück kenne ich ein paar gute Menschen“, sagt Yildiz. Ein „ganz besonderer“ sei Tamara Palmer, die sie unterstützt.

Diese würde gerne eine Wohnung für die Frau und ihren Sohn finden. „Die Wohnung muss auch nicht sofort einzugsbereit sein“, sagt sie. Wenn der Brief vom Gerichtsvollzieher kommt, hat Yildiz noch vier, fünf Wochen Zeit. Mit Mietvertrag habe sie außerdem die Möglichkeit, eine weitere Verlängerung zu beantragen, so die Sozialarbeiterin.

Info: Tamara Palmer ist unter der Telefonnummer (0176) 47340475 oder per E-Mail an tamara.palmer@wohnungslosenhilfe-lb.de zu erreichen.