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Notariatsreform
Neue Struktur mit Hindernissen

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Grundbuchabschriften gibt es im zuständigen Grundbuchamt der Amtsgerichte Heilbronn und Waiblingen. Archivfoto: Holm Wolschendorf
Wer ein Haus oder ein Grundstück kauft, muss dafür zum Notar. Auch bei der rechtlichen Betreuung von Angehörigen und der Regelung von Nachlässen ist der Gang dorthin notwendig. Mit der Notariatsreform zum 1. Januar hat sich vieles geändert. Wie die Umstellung funktioniert hat, wollte unsere Zeitung wissen und hat nachgefragt.

Kreis Ludwigsburg/Freiberg. Die baden-württembergische Notariatsreform und die Neuordnung des Grundbuchwesens bilden gemeinsam die größte Reform in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Ziel der Umstrukturierung war es, dass alle notariellen Aufgaben im Land – wie im übrigen Bundesgebiet – von selbstständigen Notaren ausgeführt werden.

„Beim Bürger scheint die Reform noch nicht angekommen zu sein“, vermutet Susanne Jaschke, Abteilungsleiterin Liegenschaften bei der Stadt Freiberg. Die Leute seien vielmehr völlig verblüfft, wenn sie den Notar aufsuchen wollen und vor verschlossenen Türen stehen. Das Land habe die Notariatsreform ihrer Meinung nach nicht genügend kommuniziert. „Wenn jetzt jemand einen Acker kaufen will, wird es für ihn schwierig sein, bei einem freien Notar einen Termin zu bekommen“, sagt Jaschke. Eine Adressempfehlung spreche die Verwaltung nicht aus.

Martin Hahn und Manfred Dietrich heißen die beiden Notare, die im staatlichen Bezirksnotariat im UG des Rathauses für Freiberg und Pleidelsheim zuständig waren. In Betreuungs- und Nachlasssachen liegt die Zuständigkeit jetzt beim Amtsgericht Ludwigsburg, Für die Führung des Grundbuchs ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts Waiblingen zuständig. Die Akteneinsichtsstelle ist im Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim angesiedelt.

Dass sich das Grundbuchamt nicht mehr im Freiberger Rathaus befindet, ist für Susanne Jaschke ein schmerzlicher Einschnitt, denn sämtliche Akten und Vereinbarungen konnten früher im Haus eingesehen werden. Die Einsicht in die Grundbücher selbst erfolge elektronisch, doch die Akten und Vereinbarungen seien in Kornwestheim deponiert. Benötigt Jaschke zum Beispiel Vertragsinformationen über einen Grundstücksverkauf, muss sie diese erst anfordern. „Das kann mehrere Wochen dauern und behindert uns in unserer Arbeit“, sagt Jaschke.

Im Amtsgericht Ludwigsburg ist man derweil froh, die Umstellung organisatorisch abgeschlossen zu haben. „Es war eine schwierige Zeit und eine Mammutleistung“, sagt Uwe Rolfs, Verwaltungsleiter des Amtsgerichts Ludwigsburg. Die Mitarbeiter seien an ihre Grenzen gegangen und hätten viele Überstunden gemacht. Ein Drittel der staatlichen Notare im Amtsgerichtsbezirk seien freie geworden.

Das Betreuungs- und Nachlassgericht ist in den ehemaligen Räumen des staatlichen Notariats in der Schillerstraße 12 untergekommen. Insgesamt 25 Mitarbeiter kümmern sich dort um die anfallenden Arbeiten – 15 im Serviceteam und zehn Notare, von denen manche auch in Teilzeit arbeiten. Das Problem: In den vergangenen Wochen ist laut Rolfs in den Notariaten manches liegengeblieben. „Diese Rückstände gilt es jetzt aufzuarbeiten.“ Und das mit neuer Software, die in den ersten drei Monaten des Jahres eine umfangreiche Schulung der Mitarbeiter nötig gemacht habe. „Doch jetzt kann es losgehen“, sagt Rolfs.

Wie Dr. Steffen Tanneberger, stellvertretender Sprecher des Landes-Justizministeriums, auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, werden die notariellen Urkunden der aufgelösten Notariate in der Regel beim jeweiligen Amtsgericht verwahrt, „sofern es sich nicht um Urkunden aus Jahrgängen mit offenen Geschäften handelt, die auch bei einem Notariatsabwickler oder Notar verwahrt werden können“. Für notarielle Beurkundungen und öffentliche Beglaubigungen seien selbstständige Notare zuständig. „Öffentliche Beglaubigungen können im Übrigen auch Ratsschreiber bei Grundbucheinsichtsstellen durchführen“, so Tanneberger.

Info: Informationen zur Suche nach Notaren, Urkunden, Gerichten, Grundbuchämtern und Standesämtern gibt es im Internet bei der Notarauskunft der Bundesnotarkammer unter der Adresse www.notar.de.