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Parkausweis in Ludwigsburg beantragen: Diese Regeln gelten für die Bewohner

Anwohner zahlen ab 1. April mehr fürs Parken. Archivfoto: Wolschendorf
Anwohner zahlen ab 1. April mehr fürs Parken. Foto: Wolschendorf
Die Jahresgebühr für das Anwohnerparken in Ludwigsburg steigt zum 1. April auf 120 Euro. Für die Beantragung bei der Stadt gelten klare Fristen. Ein Blick darauf kann sich durchaus lohnen.

Ludwigsburg. Am 1. April 2022 ändert sich die Gebühr für den einjährigen Bewohnerparkausweis. Er kostet dann grundsätzlich 120 Euro statt bislang 30 Euro. Bürgerinnen und Bürger, die Inhaber der Ludwigsburg Card sind, erhalten diesen für 60 Euro. Mobilitätsbeeinträchtigte Menschen mit einem blauen oder orangenen Ausweis bezahlen nach wie vor 30 Euro. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Maßgeblich für die Berechnung der Gebühren ist das Ablaufdatum, wie es in der Mitteilung heißt. Hintergrund dieser Regelung bestehe darin, dass der Ausweis tatsächlich für den gesamten Zeitraum gültig ist und nicht bei vorheriger Beantragung frühzeitig an Gültigkeit verliert. Dieser Aspekt gewinnt vor allem bei der neuen Gebühr an Bedeutung.

Entscheidend ist die Gültigkeit

Beantragt zum Beispiel ein Anwohner, dessen Bewohnerparkausweis am 4. April 2022 ausläuft, am 21. März 2022 einen neuen Ausweis, bekommt er diesen mit Gültigkeit ab dem 5. April 2022 für ein weiteres Jahr ausgestellt. Er muss dementsprechend 120 Euro Gebühren zahlen.

Wenn ein Ausweis vor dem 31. März abläuft, beispielsweise am 27. März, gilt Folgendes: Wird der Ausweis etwa am 21. März beantragt, gilt der neue Ausweis ab dem 28. März und kostet 30 Euro. Dieser gilt dann ein Jahr. Wird der neue Parkausweis aber erst am 14. April beantragt, gilt der neue Ausweis auch erst ab dem 14. April und kostet dann 120 Euro.

Es können zwei Kennzeichen eingetragen werden

Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben Ludwigsburger, die in einem Bewohnerparkbereich mit Hauptwohnung gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz oder keine private Garage besitzen. Jede Person erhält nur einen Parkausweis. Allerdings können dort bis zu zwei Kennzeichen eingetragen werden.

Mitglieder von Carsharing-Organisationen erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn ein entsprechender Nachweis über die Mitgliedschaft vorgelegt wird. Mehr Fallbeispiele erhalten Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.ludwigsburg.de/bewohnerparken.