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Ungeimpfte Schüler benötigen ab Donnerstag Testnachweis für Bus und Bahn

Bereits am Donnerstag, 23. Dezember, müssen ungeimpfte Schüler einen Testnachweis für den ÖPNV erbringen. Archivfoto: dpa
Bereits am Donnerstag, 23. Dezember, müssen ungeimpfte Schüler einen Testnachweis für den ÖPNV erbringen. Foto: dpa

Ludwigsburg. Eltern und Schüler aufgepasst: In Bussen und Bahnen wird ab Donnerstag, 23. Dezember, von Schülerinnen und Schülern ein Testnachweis eingefordert, darauf weist das Sozialministerium in Stuttgart hin. Diese Regelung gilt ausschließlich für die Weihnachtsferien. Sobald der Schulbetrieb startet, entfällt die Testpflicht.

„Im ÖPNV gilt nicht die Corona-Verordnung des Landes, sondern 3G im ÖPNV ist im Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt. Und deshalb reichen die Schülerausweise im ÖPNV nur bis zum 22. Dezember.“ Das bedeutet, dass für den ÖPNV bereits ab dem 23. Dezember ein Testnachweis vorgelegt werden muss, wenn Schülerinnen und Schüler nicht geimpft sind.

Für alle anderen Bereiche, in denen 3G, 2G oder 2G plus gilt, ist erst ab Montag, 27. Dezember, ein Testnachweis nötig. Dies betrifft alle Schülerinnen und Schüler ab sechs Jahren.

Kinder, die zwar das sechste Lebensjahr erreicht haben, die aber noch nicht zur Schule gehen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie müssen nach wie vor keinen Testnachweis erbringen, so ist es in der Corona-Verordnung des Landes (Paragraf 5 Absatz 2) explizit geregelt.