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Nicht gleich aufgeben
Was tun, wenn die Kasse nicht zahlt? Wichtige Tipps für Versicherte

Will die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht bewilligen, können Versicherte Widerspruch einlegen. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn
Will die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht bewilligen, können Versicherte Widerspruch einlegen. Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn
Eine Kur, eine Psychotherapie oder ein Rollstuhl: Einige Leistungen muss man bei der Krankenkasse beantragen. Lehnt die Versicherung ab, sollte man aber nicht direkt aufgeben. Es gibt die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.