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Musterfeststellungsklage
Bundesrat gibt Weg für neue Verbraucher-Klagen frei

Bundesrat
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) spricht bei der Plenarsitzung im Bundesrat. Foto: Bernd von Jutrczenka
Berlin (dpa) - Verbraucher in Deutschland bekommen neue Klagerechte, um Ansprüche gegen Unternehmen durchzusetzen - für Fälle mit vielen Betroffenen wie beim Dieselskandal.

Der Bundesrat gab den Weg für die Einführung sogenannter Musterfeststellungsklagen frei. Dafür können künftig Verbraucherschutzverbände vor Gericht ziehen, um Streitfälle grundsätzlich zu klären.

Voraussetzung ist, dass sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene dafür bei einem Register melden. Konkrete Schadenersatzansprüche müssen Verbraucher dann noch per anschließender individueller Klage geltend machen.

Das zuvor schon vom Bundestag beschlossene Gesetz kann nun zum 1. November in Kraft treten. Damit sollen auch vom VW-Skandal betroffene Autobesitzer die neuen Klagerechte nutzen können, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren.

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