Auch wenn das Wetter ungemütlich ist – bei Eis und Schnee haben Vermieter und Eigentümer grundsätzlich eine Räum- und Streupflicht. Diese Aufgabe können sie allerdings prinzipiell auf ihre Mieter übertragen. Häufig machen Vermieter das aber nicht nur, um Arbeit abzugeben. „Das wird eigentlich gemacht, um Mietern die Kosten dafür zu ersparen“, erklärt die Rechtsanwältin für Mietrecht, Beate Heilmann. Im Folgenden einige Informationen, worauf Mieter achten müssen: