Frankfurt/Main (dpa) - Clubchef Martin Kind von Hannover 96 erhält von der Deutschen Fußball Liga keine Sondergenehmigung, die Anteilsmehrheit beim Bundesligisten übernehmen zu dürfen. Das DFL-Präsidium lehnte einen Antrag Kinds auf eine Ausnahmegenehmigung zur 50+1-Regel ab.