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Bundesgericht bestätigt Abschiebung von Terrorverdächtigem

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebung eines Terrorverdächtigen in die Türkei als rechtmäßig bestätigt. Das Gericht in Leipzig wies eine Klage des 28-Jährigen ab. Das Innenministerium Schleswig-Holsteins hatte den Mann als mutmaßlichen islamistischen Gefährder eingestuft. Er sei ein IS-Sympathisant und befürworte Anschläge. Der Mann ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, hat aber die türkische Staatsangehörigkeit.