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Doppelte Kündigung wegen Mietschulden - BGH urteilt in zwei Fällen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof verkündet heute ein richtungsweisendes Urteil zur Kündigung wegen Mietrückständen. Überprüft wird die Praxis, neben einer fristlosen gleichzeitig eine ordentliche Kündigung auszusprechen, wenn ein Mieter mit seinen Zahlungen in Rückstand geraten ist. Laut Deutschem Mieterbund ist das üblich, um sicherzustellen, dass der Mieter ausziehen muss. Die Vorinstanz hatte die Räumungsklagen zweier Vermieter abgewiesen. Die Mieter hatten nach der Kündigung die Rückstände schnell ausgeglichen, was laut Gesetz die fristlose Kündigung unwirksam macht.