München (dpa) - Wegen Mordes an drei Patienten muss ein Hilfspfleger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht München I ordnete am Dienstag außerdem anschließende Sicherungsverwahrung an.
© dpa-infocom, dpa:201006-99-845464/1
München (dpa) - Wegen Mordes an drei Patienten muss ein Hilfspfleger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht München I ordnete am Dienstag außerdem anschließende Sicherungsverwahrung an.
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